VDEW zu Netzentgeltgenehmigungen und Vergleichsverfahren: Unternehmen brauchen mehr Zeit für optimale Kostenanpassung / Regulierungsbehörden sollen das notwendige Augenmaß behalten
(Berlin) - "Die Bundesnetzagentur und die Regulierungsbehörden der Länder müssen den Unternehmen mehr Zeit für eine optimale Kostenanpassung zugestehen, da unternehmerische Realitäten nicht ignoriert werden können. Kurzfristig können nur Einsparungen bei Personal und Investitionen erzielt werden, aber auch hier bestehen vertragliche Verpflichtungen." Das erklärte Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Berlin in einer ersten Stellungnahme zu weiteren Genehmigungen von Netzentgelten im Strombereich.
Es müsse außerdem beachtet werden, dass die Elektrizitätswirtschaft effiziente Anlagen nicht von heute auf morgen installieren kann.
Bei allem Verständnis für den Regulierungsauftrag der zuständigen Behörden sollten diese das notwendige Augenmaß behalten. Die angestrebten Kostensenkungen müssten für die 900 Betreiber der Stromnetze auch realisierbar sein. Der politische Wunsch nach niedrigeren Netzentgelten werde aber offenbar gegen die Sach- und Gesetzeslage sowie gegebene betriebswirtschaftliche Fakten durchgesetzt. "Drastische Kürzungen bei den Netzentgelten werden die wirtschaftliche Basis vieler Stadtwerke gefährden.
Wenn die dadurch einsetzende Konzentrationswelle gewollt ist, soll dies auch öffentlich gesagt werden", unterstrich Meller.
Der VDEW begrüßte außerdem grundsätzlich die Veröffentlichung der Ergebnisse des Vergleichsverfahrens der Bundesnetzagentur (BNetzA) in der vergangenen Woche: "Es wurden, wie von uns aus rechtlichen Gründen vorgeschlagen, keine unternehmensindividuellen Daten, sondern anonymisierte Durchschnittswerte publiziert", erklärte Meller. "Dies entspricht den rechtlichen Vorgaben." Die von der BNetzA kritisierten Unterschiede in den Vergleichsklassen seien jedoch nach wie vor auf die fehlende Plausibilität der Daten zurückzuführen. "Die Ergebnisse dürfen bei der Netzentgeltgenehmigung daher nicht eins zu eins als Vergleichswerte hinzugezogen werden, sondern sie bedürfen teilweise noch einer Präzisierung", erklärte Meller.
Der VDEW und der Verband der Netzbetreiber - VDN - hatten der BNetzA bereits am 6. April 2006 ihre Rechtsauffassung in einer Stellungnahme übermittelt. Danach ist die Veröffentlichung von Einzelergebnissen des Vergleichsverfahrens weder vom Energiewirtschaftsgesetz noch von seinen Verordnungen gedeckt und daher rechtlich unzulässig. Dieser Auffassung sei die BNetzA nun gefolgt und habe damit den Beschwerden zahlreicher VDEW-Mitgliedsunternehmen entsprochen.
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