VDEW zu geplanter Publikation von Daten durch Bundesnetzagentur: Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen ist unzulässig / VDEW und VDN unterbreiten Vorschlag zur Erhöhung der Transparenz
(Berlin) - Die Bundesnetzagentur hat in einer Konsultation der gas- und stromwirtschaftlichen Verbände am 30. März 2006 angekündigt, dass sie die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Vergleichsverfahrens am 26. April in ihrem Amtsblatt veröffentlichen will. Diese Ergebnisse sollen dann bei der Netzentgeltgenehmigung als Vergleichswerte hinzugezogen werden. "Grundsätzlich unterstützen der VDEW und sein Fachverband VDN die Bemühungen der Bundesnetzagentur, die Transparenz im Strommarkt zu erhöhen.
Jedoch sollten von den gesammelten Unternehmensdaten ausschließlich wie im Gesetz erlaubt die Ergebnisse und nicht alle Unternehmensangaben veröffentlicht werden", erklärte Roger Kohlmann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Berlin. Die Veröffentlichung von Einzelergebnissen des Vergleichsverfahrens sei weder vom Energiewirtschaftsgesetz noch von seinen Verordnungen gedeckt und daher rechtlich unzulässig.
VDEW und VDN hatten der Bundesnetzagentur bereits am 6. April 2006 ihre Rechtsauffassung in einer gemeinsamen Stellungnahme übermittelt. Diese war mit der Aufforderung verbunden, keine unternehmensindividuellen Zahlen zu publizieren. Darin wurde unter anderem auch das zugrunde gelegte Strukturklassen-Modell kritisiert. "Wir haben deshalb einen konstruktiven Vorschlag unterbreitet, nur anonymisierte Durchschnittswerte der Unternehmen zu veröffentlichen", erläuterte Kohlmann. Die Aussage der Zahlen für Öffentlichkeit und Politik verliere hierdurch nicht an Wirkung, jedoch würde die Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen verhindert.
Eine solch umfassende Veröffentlichung von konkreten Zahlen mit Namensnennung sei nicht akzeptabel, da die Bundesnetzagentur die internen Daten und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen auch im Vertrauen darauf erhalten habe, diese mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln.
Problematisch sei die geplante Veröffentlichung auch deshalb, da sich aus diesen Zahlen gegebenenfalls Rückschlüsse auf das Verbrauchsverhalten einzelner Kunden ziehen ließen, insbesondere wenn nur wenige Kunden oder ein Kunde Strom aus der betreffenden Netzebene entnehmen würden. Aus den übrigen Strukturdaten könnten weitere Schlüsse auf den Wert der Netzkonzessionen, auf Netzkunden und Unternehmenskennziffern gezogen werden. "Mit der Veröffentlichung der Daten würden daher wettbewerbsrelevante Informationen offenbart", erklärte Kohlmann abschließend.
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