Pressemitteilung | k.A.

VDEW zu Auswirkungen der Regulierung der Netzentgelte: Genehmigungspraxis kann zu Konzentration auf dem Strommarkt führen / Energiebranche hofft auf Augenmaß der Regulierungsbehörden der Länder

(Berlin) - Sollte die von der Bundesnetzagentur begonnene Praxis der Netzentgeltgenehmigungen jetzt Schule machen, würde dies nach Einschätzung des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) zu einer verstärkten Konzentration auf dem Strommarkt führen. Nach einer aktuellen Modellberechnung des Branchenverbandes müsste ein Stadtwerk mit 125.000 Kunden infolge der Netzentgeltregulierung seine Kosten bis zum Jahr 2015 um rund 65 Prozent senken. "Solche Kostensenkungen sind nicht umsetzbar. Die Vorgaben stehen damit in krassem Widerspruch zum Gesetz. Wir hoffen deshalb auf das Augenmaß der Regulierungsbehörden auf Landesebene, damit die Energieversorgung sicher und zukunftsfähig bleibt", erklärte Roger Kohlmann, stellvertretender VDEW-Hauptgeschäftsführer.

Die von der Bundesnetzagentur angestrebten Kostensenkungen müssten laut Gesetz erreichbar und übertreffbar sein. Dies scheine jedoch in vielen Fällen nicht möglich zu sein. Der politische Wunsch nach niedrigeren Netzentgelten sei nach VDEW-Einschätzung offenbar nicht immer durch die
Sach- und Gesetzeslage sowie gegebene betriebswirtschaftliche Fakten gedeckt. "Drastische Kürzungen bei den Netzentgelten werden die wirtschaftliche Basis vieler Stadtwerke gefährden. Wenn die dadurch einsetzende Konzentrationswelle gewollt ist, soll die Politik beziehungsweise Bundesnetzagentur dies öffentlich sagen", betonte Kohlmann.
In der kurzen Zeitspanne, in der die Kostensenkung realisiert werden solle, hätten die Unternehmen nur zwei Reaktionsmöglichkeiten: Personalabbau oder Investitionsstopp.

Mögliche Auswirkungen des Netzentgeltgenehmigungsverfahrens sowie der Anreizregulierung nach dem Modell der Bundesnetzagentur hat der VDEW mit einer Modellrechnung an einem Musterunternehmen dargestellt. Dabei handelt es sich um ein größeres Stadtwerk der mittleren Strukturklasse West mit 125.000 Zählern und rund 200.000 versorgten Einwohnern. Auf der Grundlage der in der Diskussion befindlichen Vorhaben zur Regulierung der Netzentgelte müsste dieses Unternehmen seine Kosten in den Jahren 2006 bis
2015 von 42,1 Millionen (Mio.) Euro um rund 65 Prozent auf 14,9 Mio. Euro kürzen. Das würde für den Musternetzbetreiber eine Kürzung der Kapitalkosten um 11,2 Mio. Euro und der Betriebskosten um 16 Mio. Euro bedeuten.

Die Personalkosten müssten um 7,2 Mio. Euro sinken. Dies erfordere nach VDEW-Berechnungen den Abbau von rund zwei Dritteln der im Netzbereich beschäftigten Mitarbeiter (132 von 204 Mitarbeitern). Aber auch Zulieferbetriebe würden betroffen sein: Das Volumen der Aufträge an andere Unternehmen wie Baufirmen oder gewerbliche Dienstleister würde um 8,8 Millionen Euro sinken.

http://www.strom.de/wysstr/stromwys.nsf/WYSInfoDokumentePunkt2Lookup/D38B07E2485227F1C12571C00032C47F?OpenDocument

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW), Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Telefon: (030) 726147-0, Telefax: (030) 726147-140

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