Pressemitteilung | Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

vdek zum Referentenentwurf eines "GKV-Versichertenentlastungsgesetzes"

(Berlin) - Zu dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

"Die Ersatzkassen begrüßen, dass der Bundesgesundheitsminister ein Gesetz zur Entlastung der Versicherten in der GKV auf den Weg bringt und damit die Kosten für den medizinischen Fortschritt nicht mehr allein von den Versicherten zu tragen sind. Dies betrifft auch die Entlastung von Selbstständigen in der GKV, indem die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gesenkt wird. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, dass das Anwachsen der Beitragsschulden wirksam gebremst wird. Weitere Maßnahmen tragen dazu bei, die Beitragsschuldenproblematik in der GKV in den Griff zu bekommen. Zudem soll eine Obergrenze für die Mindestrücklage im Gesundheitsfonds (Liquiditätsreserve) eingeführt werden. Dies ist richtig, weil so überschüssige Finanzmittel im Fonds abgebaut und für die Versorgung der gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass die Krankenkassen verpflichtet werden, Überschüsse in einer bestimmten Zeit abzubauen, den Zusatzbeitrag abzusenken bzw. gegebenenfalls Überschüsse in den Gesundheitsfonds zurückzuführen. Dies ist eine politische Entscheidung. Bevor jedoch Eingriffe in die Beitragssatzgestaltung der Krankenkassen durch den Gesetzgeber vorgenommen werden, müssen die Kosten der angekündigten Reformen (z. B. für Pflegepersonal) zunächst seriös abgeschätzt werden. Etwaige Eingriffe müssen zwingend flankiert werden mit einer zeitgleichen Reform des Morbi-RSA. Ansonsten werden sich die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen bei den Krankenkassen weiter verschärfen."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) Michaela Gottfried, Pressesprecherin Askanischer Platz 1, 10963 Berlin Telefon: (030) 269310, Fax: (030) 269312900

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