Pressemitteilung | Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

vdek zum neuen GKV-Finanzierungsmodell der Großen Koalition / Verbandsvorsitzender Zahn fordert Start zum 1.1.2015 / Ersatzkassen bauen Marktführerschaft aus

(Berlin) - Die Ersatzkassen erwarten, dass die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Einführung eines prozentualen Zusatzbeitragssatzes rasch umgesetzt werden. "Das neue Finanzierungsmodell sollte zum 1.1.2015 an den Start gehen", betonte Christian Zahn, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), in Berlin. Für die Haushaltsplanung der Kassen sei es notwendig, dass die gesetzlichen Vorgaben bereits im Spätsommer 2014 vorliegen.

Die Finanzsituation könnte sich ab 2015 für einige Krankenkassen wieder deutlich anspannen, warnte Zahn. Um die negativen Auswirkungen der pauschalen Zusatzbeiträge wie extreme Mitgliederwanderungen zwischen den Krankenkassen, aufwändiges Einzugsverfahren und Durchführung eines Sozialausgleichs aus Steuermitteln zu vermeiden, müsse das neue Finanzkonzept nun zügig an den Start. Das neue Modell habe den Vorteil, dass die Krankenkassen ihre Beiträge wieder selbst gestalten und damit ihren Finanzbedarf flexibler planen könnten. Die Beiträge könnten wie bisher unproblematisch im Quellenabzugsverfahren erhoben werden, also z. B. direkt vom Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger abgeführt werden.

Die Festschreibung des Arbeitgeberanteils sieht Zahn allerdings kritisch. "Auf Dauer dürften steigende Gesundheitskosten nicht allein auf die Versicherten abgeschoben werden", forderte er. Der allgemeine Beitragssatz müsse daher angepasst werden. Zahn forderte eine größere Verlässlichkeit des Staates und Nachhaltigkeit bei den Steuerzuschüssen. "Der für 2014 geltende Steuerzuschuss von 14 Milliarden Euro zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen darf nicht angetastet werden!", so Zahn.

Nach dem neuen Finanzierungsmodell der Großen Koalition soll künftig jede Krankenkasse einen kassenindividuellen Beitragssatz erheben, der sich aus dem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und dem kassenspezifischen Zusatzbeitragssatz zusammensetzt. Den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Versicherte. In den kassenspezifischen Zusatzbeitragssatz soll zunächst der auch heute schon vom Mitglied allein zu tragende Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten einfließen. Je nach Finanzlage der Krankenkassen kann dieser nach oben oder nach unten differieren. Die Entscheidung darüber trägt die Krankenkasse.

Positiv sieht der vdek-Verbandsvorsitzende die Entwicklung auf dem Kassenmarkt. "Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Ersatzkasse." So konnten die sechs Ersatzkassen (BARMER GEK, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, HEK - Hanseatische Krankenkasse und hkk) ihre Marktführerschaft im Verlauf des Jahres 2013 deutlich ausbauen. Im Dezember 2013 waren mehr als 26,2 Millionen gesetzlich Krankenversicherte in einer Ersatzkasse versichert, das sind 300.000 mehr als im Dezember 2012.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) Michaela Gottfried, Pressesprecherin Askanischer Platz 1, 10963 Berlin Telefon: (030) 269310, Fax: (030) 269312900

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