VDAB zur Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes II im Deutschen Bundestag: Die große Pflegeversicherungsreform setzt kein Zeichen für die professionelle Pflege
(Berlin) - Mit der heutigen Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) ist die bislang umfangreichste Reform der sozialen Pflegeversicherung beschlossene Sache. Der VDAB begrüßt ausdrücklich die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Trotzdem bleibt die zentrale Zukunftsfrage unbeantwortet: Wie soll jeder, der professionelle Pflege braucht, sie auch in Zukunft bekommen können? Denn die Chancen zur Stärkung der professionellen Pflege bleiben weitestgehend ungenutzt. Vor allem die zunehmende Benachteiligung der stationären Versorgung wird sich als wenig nachhaltig erweisen.
Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB): "Trotz zahlreicher Änderungen am Gesetzentwurf bleibt das PSG II aus unserer Sicht eine Reform, die in erster Linie Leistungsansprüche ausweitet und die Laienpflege stärkt. An den Bedürfnissen der professionelle Pflege, also den Einrichtungen und Pflegenden, geht die Reform, wie ihre Vorgänger auch schon, vorbei. Dabei sind sie es, die täglich die Versorgung von 2,7 Mio. Pflegebedürftigen sicherstellen und sie sind es auch, die das entscheidende Scharnier für die Umsetzung von Verbesserungen für Pflegebedürftige sind. Die Regierung hat mit ihrem Versäumnis, den zahlreichen Leistungsverbesserungen für Versicherte verbesserte Arbeits- und Rahmenbedingungen für die professionelle Pflege gegenüberzustellen, das PSG II zum Gesetz der guten Absicht gemacht."
Der VDAB kritisiert weiterhin, dass das PSG II faktisch die Wahlfreiheit für Pflegebedürftige begrenze. "Die Regierung reguliert den Bedarf durch eingeschränkte Leistungsbeträge vor allem zu Lasten der stationären Versorgung", so Knieling. Nachhaltig sei das nicht, denn mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes haben zirka 500.000 Deutsche erstmals Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Es sei offenbar der Wille des Gesetzgebers, dass diese vorrangig ambulant und nicht stationär versorgt werden. "Es ist mehr als wahrscheinlich, dass die Ressourcen der ambulanten Pflege bei weitem nicht ausreichen werden, um die Vielzahl an Betroffenen professionell zu versorgen. Auch die regierungsseitig hofierte Laienpflege kann das nicht kompensieren", so Knieling. Angesichts der insgesamt stark steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen müsse aus Sicht des VDAB der Grundsatz nicht "ambulant vor stationär" sondern "ambulant mit stationär" lauten. Dies belegten neuste Studien.
Der VDAB lehnt auch die Einführung eines einheitlichen Eigenanteils für Bewohner von stationären Einrichtungen entschieden ab. "Pflegebedürftige in eine finanzielle Schicksalsgemeinschaft zu zwingen, in der Bewohner mit niedrigen Pflegegraden die Bewohner mit hohen Pflegegrade subventionieren ist weder für die Betroffenen, noch für die Einrichtungen akzeptabel. Denn langfristig werden die Eigenanteile deutlich steigen und die Einrichtungen sind darüber einer Wettbewerbsverzerrung ausgeliefert, der sie aus eigenen Kräften nur begrenzt begegnen können.
Positiv herauszustellen sei, dass die Regierung mit dem PSG II einen neuen Weg in der Pflegetransparenz geht. Die Abkehr vom bisherigen Notensystem fordert der VDAB gegen alle Widerstände seit Jahren. Dem entspricht nun der Gesetzgeber in wesentlichen Teilen. Knieling: "Wir werden uns bei der Umsetzung des Gesetzes dafür einsetzen, dass die konstruktiven Ansätze des Entwurfes zu einem in sich schlüssigen, neuen System der Qualitätsmessung und -darstellung weiter entwickelt werden. Dazu gehören aus unserer Sicht auch Prüfungen durch unabhängige Gutachter und der klare Schwerpunkt auf die Ergebnisqualität."
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