Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Hauptstadtbüro und Landesverbände Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

VDAB zum Ende des Schiedsverfahrens PTVA: Ignoranz schlägt Sinn und Sachverstand

(Berlin) - Das von vornherein sinnlose Schiedsverfahren zur Anpassung der Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) ist zu Ende gegangen. Im Ergebnis werden die sogenannten "Transparenzprüfungen" auch weiterhin keine Transparenz über die Pflegequalität bringen. Denn weder sind tatsächlich inhaltliche Fortschritte erzielt worden, noch haben die Ergebnisse der Schiedsstelle nachhaltigen Bestand. Denn im Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) hat der Gesetzgeber klar gemacht, dass es im Bereich der Pflegetransparenz sowohl inhaltlich als auch strukturell zu einer grundlegenden Neukonzeption kommen wird.

"Die Kassenseite wurde wieder einmal von den Pflegeverbänden unterstützt - mit Ausnahme des VDABs. Kassen und die anderen Pflegeverbände haben ignoriert, dass die Politik längst beschlossen hat, das Transparenzsystem zu verändern. Denn die Kritik am bestehenden System ist völlig berechtigt. Damit ist die Schiedsstelle unterm Strich wenig mehr als eine Verschwendung wertvoller Ressourcen, die an anderer Stelle sinnvollere Verwendung hätten finden können", so Petra Schülke, stellvertretende Bundesvorsitzende des VDAB und Unternehmerin in der ambulanten Pflege.

Weder die Kassen noch die übrigen Leistungserbringerverbände hätten die vorliegende wissenschaftlichen und tatsächlichen Erkenntnissen zur Pflegetransparenz ausreichend zur Kenntnis genommen. "Den ambulanten Pflegediensten wurde mal wieder ein Bärendienst erwiesen. Weder wurden die grundlegenden Unterschiede in der Versorgung berücksichtigt, die es zwischen ambulant und stationär nun einmal gibt, noch wurden für die ambulante Versorgung Kriterien entwickelt, die dem Auftrag des Gesetzgebers, die Ergebnisqualität zu beurteilen, gerecht werden. Damit ist der Zweck der Transparenz, nämlich Aussagen über Qualität von Pflegeleistungen treffen zu können, auch nach dem Schiedsstellenverfahren verfehlt. Ambulante Dienste müssen stattdessen einen noch höheren Bürokratieaufwand für eine Transparenz erbringen, die auch weiterhin ohne Aussagekraft bleibt", so Schülke.

Mit der Verabschiedung des PSG II ist zudem die grundlegende Reform der Pflegetransparenz beschlossene Sache. Für den ambulanten Bereich wird demnach der neu zu gründende Qualitätsausschuss bis Ende 2018 eine Neukonzeption der Qualitätsdarstellung vornehmen. "Damit müssen die Pflegedienste innerhalb kurzer Zeit mehrmals bürokratische Mehrkosten tragen, ohne dass damit für die Aussagekraft der Transparenz - zumindest bis zur Umsetzung des neuen Systems - etwas verbessert wäre. Die Dienste belastet man damit zusätzlich zu den Umstellungen im Rahmen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes", so Schülke abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), Hauptstadtbüro Sebastian Rothe, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 19, 10117 Berlin Telefon: (030) 20 05 90 79-0, Fax: (030) 20 05 90 79-19

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