VDAB: Rund die Hälfte der stationär Pflegebedürftigen auf Sozialhilfe angewiesen - und es werden immer mehr
(Berlin) - Zu den noch unveröffentlichten Zahlen des statistischen Bundesamtes, wonach die Zuschüsse der Pflegeversicherung und ihre Eigenmittel bei rund 400.000 Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen nicht ausreichen, um die Kosten zu bezahlen, erklärt der VDAB:
Die stationäre Pflege sieht sich seit Jahren drei Entwicklungen ausgesetzt, die jede für sich schon zwangsläufig zu Handlungsbedarf hätte führen müssen:
Erstens: Der an sich richtige Grundsatz "ambulant vor stationär" ist von den Pflegepolitikern leichtfertig dahingehend interpretiert worden, dass die Sätze der Pflegeversicherung für die stationäre Versorgung keine Anpassungen erfahren sollten - von einer kosmetischen Erhöhung in Pflegestufe III ab 2012 abgesehen. Der Wert der Leistungen der Pflegeversicherung ist für die stationär Pflegebedürftigen daher jährlich gesunken, obwohl sie jährlich steigende Beiträge entrichtet haben.
Zweitens: Die Anforderungen an die baulichen Gegebenheiten aufgrund Länderrechts sind immer weiter gestiegen. So schreiben mehrere Bundesländer inzwischen feste Einzelzimmerquoten in stationären Einrichtungen vor, in manchen Ländern werden Quoten nahe oder 100 Prozent diskutiert. Das kostet Geld, das die Bewohner bezahlen müssen, egal, ob sie Einzelzimmer bewohnen wollen oder nicht.
Drittens: Die bürokratischen Anforderungen an die Nachweise der Einhaltung von Vorschriften zur Hygiene, zu Medizinprodukten oder Auflagen der Versicherung werden immer größer. Auch das kostet Geld.
Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: "Es ist daher kein Wunder, wenn zusammen mit der fehlenden Anpassung der Sätze der Pflegeversicherung und den zum Teil inflationären Anforderungen an Nachweise für Behörden die Kosten steigen. Es ist in der Folge also auch kein Wunder, wenn die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, die für diese Entwicklung Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Die Politiker, die diese Entwicklung beklagen, sollten sich daher an ihre eigene Nase fassen und sich fragen, was sie denn getan haben, um diese vorhersehbare Entwicklung zu vermeiden."
Der VDAB erinnert daran, dass einer der Zwecke der Pflegeversicherung war, den Zusammenhang zwischen Pflegebedürftigkeit und Sozialhilfebedürftigkeit aufzulösen. Dieser Zweck wird immer mehr verfehlt.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), Hauptstadtbüro
Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer
Reinhardtstr. 19, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20 05 90 79-0, Telefax: (030) 20 05 90 79-19