VDAB: Rechtswidriger Kostenbescheid für Wiederholungsprüfung - Kassen kneifen, weil sie das Gerichtsurteil fürchten
(Berlin) - Dem VDAB liegen Schreiben der Landesverbände der Pflegekassen vor, in denen bei der Berechnung der Aufwendungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für Wiederholungsprüfungen ein Minutensatz von 1,93 Euro zu Grunde gelegt wird - dies entspricht einer Vergütung in Höhe von 115,80 Euro pro Stunde! Dieser Stundensatz ist willkürlich festgesetzt, da eine verbindliche Berechnungsbasis fehlt. Diese ist allerdings Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheides.
Vor diesem Hintergrund hat der VDAB ein Musterklageverfahren gegen die Verbände der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen geführt. Ziel war es, die Unrechtmäßigkeit eines Kostenbescheides, den eine Mitgliedseinrichtung für eine Wiederholungsprüfung des MDK erhalten hat, gerichtlich feststellen zu lassen.
In dem beklagten Kostenbescheid wurden weder der Umfang der Wiederholungsprüfung noch der Personaleinsatz oder die sonstigen Parameter der Kostenberechnung transparent gemacht. Auch konnten die Kassen in der schriftlichen Auseinandersetzung nicht darstellen, welche Kosten bei der strittigen Wiederholungsprüfung konkret angefallen sind - sicher kein Einzelfall.
Wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung vor Gericht haben die Kassenverbände aus taktischen Gründen eingelenkt und den strittigen Kostenbescheid zurückgezogen.
Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: "Damit haben die Kassenverbände bewusst eine gerichtliche Entscheidung verhindert, weil sie das Urteil fürchten!"
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB), Hauptstadtbüro
Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer
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