VDA-Präsident zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts / Wissmann: Korrektur der Erbschaftsteuer darf Bestand der Unternehmen nicht gefährden
(Berlin) - "Das Bundesverfassungsgericht hat klar zum Ausdruck gebracht, dass die erbschaftsteuerliche Begünstigung des Übergangs betrieblichen Vermögens als solche im Grundsatz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Allerdings haben die Verfassungsrichter darauf hingewiesen, dass diese Regelung beim Übergang großer Unternehmensvermögen der Korrektur bedarf. Das Verfassungsgericht sieht es als Aufgabe des Gesetzgebers an, hierfür 'präzise und handhabbare' Kriterien festzulegen. Die Politik ist nun gefordert, neue Maßstäbe für die Besteuerung der Unternehmensnachfolge zu entwickeln. Dabei hat auch das Verfassungsgericht darauf hingewiesen, dass die Besteuerung nicht den Bestand des Unternehmens und seine Arbeitsplätze gefährden darf", betonte Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), anlässlich der heutigen Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer.
Er wies darauf hin, dass gerade die mittelständische Automobilzulieferindustrie vor enormen Herausforderungen steht: Neben der Globalisierung erfordern Elektromobilität und Vernetzung große Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen. "Es spricht für die Leistungskraft der Unternehmen, dass sie ihre Beschäftigung 2014 weiter steigern konnten. Doch das ist kein Selbstläufer, der internationale Wettbewerb wird härter. Bei vielen familiengeführten Zulieferern stellt sich noch in diesem Jahrzehnt die Frage des Generationswechsels. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Politik bei einer Neuregelung der Erbschaftsteuer mit Augenmaß vorgeht und den Bestand der Unternehmen und damit die Arbeitsplätze nicht gefährdet", unterstrich Wissmann.
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