vbw erteilt Tariftreuegesetz weiterhin klare Absage
(München) - Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erteilt dem Gesetzentwurf zum Tariftreuegesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine klare Absage. Demnach müssten sich Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag des Bundes ab einem Schwellenwert von 25.000 Euro annehmen wollen, zur Einhaltung der Tarifregeln verpflichten. "Hierfür besteht absolut keine Notwendigkeit. Der administrative Aufwand für die Unternehmen, der durch eine neue Prüfstelle kontrolliert werden soll, steigt auf ein nicht mehr vertretbares Maß. Zeitgleich erhöhen sich die öffentlichen Kosten, die der Steuerzahler trägt, unnötig. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Unternehmen aus dem Wettbewerb auszuschließen, die im Rahmen der bestehenden deutschen Gesetze tätig sind", erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Die vbw verweist auf die weiterhin gültige negative Koalitionsfreiheit, also die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, keinem Tarifvertrag beizutreten und keinen Tarifvertrag anzuwenden. "Dies muss auch für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gelten. Jede gesetzliche Regulierung von Arbeits- und Vergabebedingungen durch das Tariftreuegesetz ist ein Angriff auf die Tarifautonomie", erklärt Brossardt und ergänzt: "Es ist ein pauschales Vorurteil, dass Unternehmen ohne Tarifbindung grundsätzlich schlechte Arbeitsbedingungen bieten. Angesichts des Arbeitskräftemangels gibt dies der Markt ohnehin kaum her."
Laut vbw weichen einzelne Betriebe für mehr Wettbewerbsfähigkeit bei bestimmten Stellschrauben, beispielsweise bei der tariflichen Arbeitszeit, vom Tarifniveau ab. "Nur so bleiben diese Arbeitsplätze erhalten, andernfalls droht eine Betriebsaufgabe und der Anstieg der Arbeitslosigkeit. Das würde die Sozialkassen gleich doppelt treffen: Weniger Einnahmen und mehr Ausgaben. Von 'Lohndumping' zu sprechen, ist an dieser Stelle völlig verfehlt", findet Brossardt.
"Eine Ausweitung der Tarifbindung wird durch Tariftreueregelungen sicher nicht erreicht. Sie erhöhen lediglich den Tarifzwang. Das ist kontraproduktiv", so Brossardt. Vielmehr wirbt die vbw für eine Steigerung der Attraktivität der Flächentarifverträge durch moderne Öffnungs- und Differenzierungsregelungen. "Eine Erhöhung der Tarifbindung gelingt nur mit Modernisierung und zukunftsgerichteten Konzepten, nicht hingegen mit Zwang und staatlichen Vorgaben", so Brossardt.
Für die vbw ist auch ausgeschlossen, dass Gewerkschaften zusätzliche, verpflichtende digitale Zugangsrechte auf Beschäftigte und Betriebe bekommen. "Die im Betriebsverfassungsgesetz bestehenden Zugangsrechte sind völlig ausreichend. Es gibt daher keine Notwendigkeit für weitere Regelungen. Ein digitales Zugangsrecht kann allenfalls an eine vorhandene digitale betriebliche Infrastruktur anknüpfen. Insbesondere müssen digitale Streikaufrufe während einer Tarifrunde auf diesem Weg ausgeschlossen sein", fordert Brossardt. Darüber hinaus müssen der Datenschutz und die IT-Sicherheit gewährleistet sein.
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