VBE zur KMK-Pressekonferenz
(Berlin) - Der VBE Bundesvorsitzende Udo Beckmann kommentiert die Ausführungen der Kultusministerkonferenz (KMK) in der heutigen Pressekonferenz wie folgt:
Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Schulschließungen
"Es ist richtig, dass das Bundesverfassungsgericht dem Recht auf Bildung einen hohen Rang eingeräumt hat. Das Urteil beinhaltet aber auch, dass Schulträgern und Ländern auferlegt ist, alles zu tun, dass künftige Schulschließungen "grundrechtsschonender" umgesetzt werden. Das beinhaltet vor allem, dass bei notwendigen Schulschließungen umfassender digitaler Distanzunterricht sichergestellt werden muss. D. h., sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrkräfte müssen hinreichend digital ausgestattet und die Lehrkräfte dafür umfassend aus- und fortgebildet werden. Hier sind die Hausaufgaben längst noch nicht gemacht und die Schulen fühlen sich durch die Länder nach wie vor oft allein gelassen."
Schulen offenhalten
"Auch der VBE ist dafür, Schulen möglichst offen zu halten. Es reicht aber nicht, wenn die KMK-Präsidentin dies als oberste Priorität ständig wiederholt, den Worten aber nicht die notwendigen Taten folgen. Wir müssen nach wie vor feststellen, dass die politisch Verantwortlichen die nun 20 Monate andauernde Pandemie nicht genutzt haben, um alle technischen Möglichkeiten für einen bestmöglichen Infektionsschutz auszuschöpfen. Die Konsequenz ist entgegen aller Beteuerungen der KMK, dass immer mehr Schulen geschlossen werden müssen. In Sachsen ist es inzwischen jede vierte."
Bundesweite Fortbildungen Mathematik
"Der VBE begrüßt das Fortbildungsprogramm Mathematik und die Absicht, die Attraktivität des Lehramtsstudiums Mathematik zu stärken. Wir wissen aber, dass wir in allen MINT-Fächern einen großen Lehrkräftemangel haben und jetzt anhand der Lehramtsstudierenden schon wissen, dass sich dieser weiter verschärfen wird. Hier bedarf es dringend weiterer Antworten."
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)
Johannes Glander, Pressestelle
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