VAUNET zum Beschluss des EP zum Digital Markets Act und Digital Services Act
(Berlin) - Der VAUNET begrüßt nach intensiven Verhandlungen in den letzten Monaten den heutigen Beschluss sowie die Stoßrichtung des Europäischen Parlaments zum Digital Markets Act (DMA) und Digital Services Act (DSA). EU-weit wird es nun erste einheitliche Regeln für Onlineplattformen im Allgemeinen und für marktmächtige internationale Tech-Plattformen im Speziellen geben.
Claus Grewenig, Vorstandsvorsitzender des VAUNET und Chief Corporate Affairs Officer, RTL Deutschland: "DMA und DSA betreffen die DNA der Medienangebote. Mit dem DMA ist ein enorm wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Wettbewerbschancen mit den internationalen Tech-Plattformen gelungen. Der DSA ergreift zwar Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte, bleibt jedoch im Hinblick auf die Ausgestaltung der Pflichten und Haftung großer Plattformunternehmen hinter den Erwartungen zurück. Die Wahrung und Berücksichtigung der Medienfreiheit darf hier nicht zum bloßen Lippenbekenntnis in den Erwägungsgründen des Gesetzes werden. Eine entscheidende Rolle kommt der Aufsicht zu: Deutschland hat mit dem Medienstaatsvertrag und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der EU Maßstäbe gesetzt. Diese positive Entwicklung sollte durch die Umsetzung effizienter und staatsferner Aufsichtsstrukturen, wie sie z. B. durch die Landesmedienanstalten wahrgenommen werden, gestärkt werden.
Zum Hintergrund:
Mit dem Gesetz über Digitale Märkte reguliert die EU evident wettbewerbsschädigende Verhaltensweisen internationaler Tech-Plattformen, die Gateway für die Geschäftsmodelle und Auffindbarkeit privater audiovisueller Medienunternehmen sind. Lang bekannte Praktiken wie z. B. die Selbstbevorzugung plattformeigener Angebote können endlich sanktioniert werden. Zudem werden klare Verpflichtungen für den Zugang zu Daten etabliert. Die neutrale Nutzungsmessung und der Zugang zu Kernplattformdiensten der digitalen Player zu fairen, angemessenen, nicht-diskriminierenden und transparenten (sog. FRAND-)Bedingungen sind essenzielle Voraussetzungen zur Verbesserung des Wettbewerbs im medialen Umfeld. Zu kurz greifen allerdings die nur auf Messenger-Dienste anwendbaren Interoperabilitätsvorgaben. Die aktuellen Wettbewerbsverfahren der Kommission verdeutlichen die Missstände im AdTech-Bereich - u. a. die Bevorzugung eigener Online-Werbetechnologiedienste zulasten konkurrierender Anbieter. Hier bedarf es einer Pflicht zur Öffnung von Schnittstellen, die durch eine fortlaufende Anpassung des DMA und vor allem aber durch eine effiziente Anwendung des europäischen und nationalen Kartell- und Wettbewerbsrechts erreicht werden muss.
Der Digital Services Act schafft erstmals einheitliche Transparenz- und Sorgfaltspflichten
für alle Onlinedienste und zielt auf die Lösung wirtschaftlicher, vor allem aber auch gesellschaftsrelevanter Missstände der Plattformökonomie ab. Der europäische Gesetzgeber verankert z. B. das Prinzip "Was offline illegal ist, ist auch online illegal" und sieht verschiedene Schutzmechanismen und Regelungen gegen Piraterie, Desinformation oder Hassrede vor. Positiv ist, dass Rechteinhaber als sog. "Trusted Flagger" (vertrauenswürdige Hinweisgeber) gegen Rechtsverletzungen bezüglich ihrer Inhalte auf Plattformen vorgehen können. Von besonderer Bedeutung ist, dass mit Blick auf die Refinanzierung von Inhalten der Einsatz von gezielter Onlinewerbung und Empfehlungsmechanismen - mit Einschränkungen gegenüber Minderjährigen - möglich bleibt, wenn auch mit weitreichenden Informationspflichten.
Quelle und Kontaktadresse:
VAUNET - Verband Privater Medien e.V.
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