Vattenfall muss Brunsbüttel aufgeben
(Berlin/Kiel) - Rechtsgutachten: Betriebsgenehmigung für AKW Brunsbüttel ist nach mehr als drei Jahren Stillstand erloschen. Vattenfall erhält Quittung für taktischen Betrieb des umstrittenen Reaktors. DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake: "Auch aus Gründen der Sicherheit darf keine Anfahrgenehmigung mehr erteilt werden".
Das seit Juli 2007 nach wiederholten schweren Störfallen abgeschaltete Atomkraftwerk Brunsbüttel muss endgültig stillgelegt werden. Dafür spricht nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) nicht nur das gestern (20. Dezember 2010) in Kiel vorgelegte Rechtsgutachten der Rechtsanwältin und Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Cornelia Ziehm, für die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag, sondern auch der insgesamt fragwürdige Sicherheitszustand des Siedewasserreaktors an der Elbe.
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake verwies darauf, dass der fast 35 Jahre alte Siedewasserreaktor seit Jahren wegen seiner Sicherheitsdefizite in der Kritik stehe. Insbesondere das Notstromsystem weise nicht nur gegenüber dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik, sondern auch gegenüber anderen Altreaktoren gravierende Mängel auf. Schon 2003 hatte die Reaktorsicherheitskommission (RSK) der Bundesregierung festgestellt, dass selbst mit einem Totalaustausch des veralteten und konzeptionell fragwürdigen Sicherheitsleitsystems gegen ein modernes gemäß dem Stand von Wissenschaft und Technik ausgeführtes System "kein Sicherheitsgewinn verbunden ist, da dies die Defizite im Anlagenkonzept hinsichtlich des Aufbaus der Notstromversorgung nicht ausgleicht." Daran habe sich bis heute nichts geändert.
Baake forderte die Atomaufsicht in Kiel auf, jeden Antrag auf Wiederanfahren des Reaktors durch die Reaktoreigentümer Vattenfall Europe und E.on "aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen abzulehnen". Baake warf dem Betreiber Vattenfall Europe vor, "den Stillstand des AKW Brunsbüttel seit Jahren aus taktischen Motiven in die Länge gezogen zu haben, um das rettende Ufer der Laufzeitverlängerung zu erreichen." Das aktuelle Rechtsgutachten lege den Schluss nahe, dass nun eine Wiederinbetriebnahme aus juristischen Gründen praktisch ausgeschlossen sei. Baake: "Vattenfall Europe erhält jetzt die Quittung für einen taktisch motivierten Reaktorstillstand, bei dem Sicherheitsfragen kaum mehr als eine Nebenrolle spielten."
Das Rechtsgutachten von Cornelia Ziehm, kommt zu dem Schluss, dass die Betriebsgenehmigung des Atomkraftwerks nach drei Jahren ohne Stromproduktion erloschen ist. Das ergebe sich aus einer Regelung des Bundesimmissionsschutzgesetzes für Industrieanlagen, auf das das Atomgesetz, das den Betrieb von Atomanlagen regelt, bereits seit seiner erstmaligen Verabschiedung im Jahr 1960 verweist. Vorgesehen war zunächst eine eigene, entsprechende Rechtsverordnung für Atomanlagen, die jedoch nie erlassen wurde. In einem solchen Fall gilt die Regelung für Industrieanlagen unverändert. Für eine Wiederinbetriebnahme müsste deshalb der Brunsbüttel-Betreiber eine neue Betriebsgenehmigung beantragen, deren Erteilung aber wegen des hoffnungslos veralteten technischen Zustands des Reaktors praktisch ausgeschlossen wäre.
Link zum Rechtsgutachten: http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2469
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