Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

VATM und FST legen Vorschläge für verbesserten Kundenschutz vor

(Köln) - "Schnell und zuverlässig muss der Kunde gegen die zunehmenden Probleme mit Dialern und unerwünschter Werbung geschützt werden. Der Schnellschuss der Bundesregierung erreicht dieses Ziel allerdings nicht. Im Gegensatz zu den Vorschlägen des VATM und des FST schützt der Verordnungsentwurf den Kunden nicht präventiv und zudem völlig lückenhaft. Vor allem greift er erst dann, wenn bereits Schaden entstanden ist. Wenn die Bundesregierung auf die nun von der ganzen Wirtschaft getragenen Vorschläge nicht eingehen sollte, so wäre dies nur noch mit wahlkampfbedingtem Aktionismus zu begründen, der die Verbraucher strategisch benutzen will, anstatt ihnen wirklich zu helfen," erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V.

Der VATM und der Verein "Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste" (FST), haben in der letzten Woche Vertretern der Länder und der Bundesregierung sowie Verbraucherschutzvertretern gemeinsam einen Maßnahmen-Katalog vorgeschlagen, der den Kundenschutz vor unseriösen Dialer-Programmen und unerwünschter Werbung für Mehrwertdienste-Rufnummern (unter anderem 0190er Nummern) wirksam verbessern soll.

"Wir hätten dies gerne schon viel früher getan, aber das Ministerium hat es versäumt, uns den aktuellen Entwurf der Bundesregierung zukommen zu lassen," so Grützner.

VATM und FST reagieren nun mit ihren Lösungsvorschlägen auf eine am 5. Juni vom Bundeskabinett im Schnellverfahren beschlossene Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV), die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

"Wir sind wie die Bundesregierung in hohem Maße daran interessiert, dass missbräuchlichen Praktiken schnellstmöglich ein Riegel vorgeschoben wird. Allerdings muss dieses Ziel auch erreicht werden, da erhebliche Investitionen getätigt werden müssen," erklärten Jürgen Grützner und FST-Vorstandsmitglied Renatus Zilles unisono.

"Unsere Vorschläge bleiben rechtlich oder technisch nicht schon auf halbem Wege stecken, sie kommen aus der Praxis und greifen Missbräuche an der Wurzel," so Zilles weiter. Durch die sehr konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Freiwilligen Selbstkontrolle und dem VATM sei man zu Lösungsvorschlägen gekommen, die sowohl Kunden als auch seriösen Mehrwertdienste-Anbietern wirklichen Schutz gegen die Folgen missbräuchlicher Praktiken weniger schwarzer Schafe in unserer Branche bieten können.

Die wichtigsten Lösungsvorschläge sind hier zusammengefasst:

Verhinderung von Missbrauch bei Dialern

Wichtigste Forderung von VATM und FST, um einen Missbrauch bei so genannten Internet-Dialern zu vermeiden, ist die Hinterlegung derartiger Software-Programme bei einer unabhängigen Stelle wie dem FST. Nur hinterlegte Programme dürfen für entgeltpflichtige Mehrwertdienste eingesetzt werden. Der FST e.V. prüft die hinterlegten Programme stichprobenartig.
Zudem muss nach dem FST-Verhaltenskodex bereits heute vor der Nutzung einer entgeltpflichtigen Mehrwertdienste-Rufnummer im Internet immer der Preis pro Minute oder Event sowie das Anbieterkürzel und die vollständige Rufnummer in ummittelbarem Zusammenhang mit "Bestätigungsfeldern" gut lesbar angezeigt werden. Weiterhin muss ein Tarifwechsel stets bestätigt werden und der Dialer darf sich nicht als Standard-DFÜ-Verbindung einrichten.

Durch die kartellrechtliche Anerkennung des Verhaltenskodex, der gerade beim Bundeskartellamt beantragt wurde, gilt diese Verpflichtung künftig auch für Nicht-FST-Mitglieder. Deren Verstöße machen ca. 75 Prozent der Beschwerden aus.

Seitens der Regierung ist hier lediglich ein Verbot für den Rechnungssteller - Teilnehmernetzbetreiber (TNB) bzw. Verbindungsnetzbetreiber (VNB) / Service Provider (SP) - vorgesehen, die "Forderungen Dritter" weiter geltend zu machen, wenn der Kunde gegen diese Einspruch erhebt, weil er einen Dienst ungewollt genutzt habe.

Diese Regelung erfasst jedoch nur einen kleinen Teil der 0190er Nummern, und sie birgt für den Kunden zudem weniger Schutz als Risiko. Denn sollte der Rechnungsempfänger dadurch verleitet werden, unbegründete Einwendungen zu erheben, beispielsweise, weil ihn die Inanspruchnahme eines Dienstes später reut oder er ganz gezielt Leistungen abruft, die er - vermeintlich geschützt durch die Mahnverbotsregelung - gar nicht bezahlen will, so drohen ihm zusätzlich zum Rechnungsbetrag noch erhebliche Mahn-, Beitreibungs- und möglicherweise sogar Prozesskosten.

Entgeltbegrenzung

Um die Anreize für Missbräuche zu reduzieren, schlagen FST und VATM vor, eine Entgeltobergrenze pro Verbindung für Telefonmehrwertdienste einzuführen. Diese könnte bei dem Betrag liegen, der sich aus einer einstündigen Nutzung des höchsten Festtarifs ergibt: etwa € 100,00 (wie im ABl der RegTP Nr. 43/97 vom 17.12.1997, S. 1845, veröffentlicht). Durch diese Entgeltobergrenze könnten die Fälle erfasst werden, bei denen der Dienstanbieter in nicht betrügerischer Absicht mit manipulierten Dialern tätig wird. Hiermit wird dem Verbraucher Schutz vor immens überhöhten Rechnungen - auch bei Inanspruchnahme nicht betrügerischer Dienste - geboten.

Auch eine solche Preisobergrenze ist im Verordnungsentwurf der Bundesregierung nicht vorgesehen, wird von den Beteiligten Organisationen aber für sehr sinnvoll erachtet.
Informationsrecht der Kunden

VATM und FST empfehlen die Einrichtung einer Datenbank bei der Regulierungsbehörde (RegTP), die neben dem Netzbetreiber, dem eine bestimmte Mehrwertdienste-Nummer zugeteilt wurde, auch den oder die dahinterliegenden eigentlichen Inhalteanbieter enthält. Bei einer Ableitung des Nutzungsrechtes an der Rufnummer ist jeweils entweder der verteilende oder der übernehmende Diensteanbieter zur Weitergabe an die Datenbank verpflichtet.

Der Änderungsentwurf der Bundesregierung sieht hierzu vor, dass der TNB des Kunden eine ladungsfähige Anschrift des Netzbetreibers, auf dessen Service-Plattform (VNB/SP) der Dienst liegt, jeweils auf der Rechnung ausweist. Damit ist dem Kunden allerdings kaum geholfen, da der VNB/SP gerade nicht für die Inhalte Dritter, die auf seiner Service-Plattform liegen, haftet.
Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung einer Mehrwertdienste-Rufnummer

Unterlässt der verpflichtete Diensteanbieter die Meldung oder stellt sich heraus, dass die Rufnummer rechtswidrig genutzt wird, so kann die RegTP den VNB/SP auffordern, seinen Vertragspartner abzumahnen und im Wiederholungsfall bzw. bei einer fortgesetzten Verletzung der Meldepflicht, die Rufnummer abzuschalten.

Zudem fordern FST und VATM - nach der oben bereits erwähnten - kartellrechtlichen Anerkennung des FST-Verhaltenskodex, diesen zur Muss-Bestimmung bei der Rufnummernvergabe durch die RegTP zu machen.
Übergangsregelung

In der Übergangszeit bis zur Errichtung der Datenbank könnte auf eine sogenannte Kettenlösung zurückgegriffen werden. Dabei kann sich der Kunde entweder über die auf der Rechnung angegebene oder über eine Service-Rufnummer (Freephone oder Ortstarif) über den VNB/SP informieren. Dieser kann dann seinen jeweils direkt nachgelagerten Vertragspartner angeben. Ist dies nicht möglich, so wäre nach der Lösung von VATM und FST der letzte Vertragspartner dem Kunden gegenüber verantwortlich.

Der Verordnungsentwurf der Regierung sieht eine solch weitreichende Auskunftspflicht nicht vor. Dafür verpflichtet er den Netzbetreiber, zu prüfen, ob ein Rechtsverstoß vorliegt.

Das bedeutet zum einen, dass der Verordnungsgeber dem VNP/SP eine unverhältnismäßig komplizierte wie risikobehaftete Rechtsprüfung auferlegen will. Bei fehlerhafter rechtlicher Beurteilung drohen dem VNP/SP möglicherweise Schadenersetzforderungen in Millionenhöhe. Dies ist nach Ansicht von VATM und FST angesichts der dargestellten, gleichermaßen wirksamen Regelungsalternativen in keiner Weise zumutbar.

Die Vorschläge des VATM zum Verordnungsentwurf der Regierung finden Sie im Internet unter www.vatm unter focus.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

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