Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

VATM: Politik erkennt Tragweite der Vectoring-Entscheidung nur teilweise / Beirat der Bundesnetzagentur sieht Änderungsbedarf

(Köln/Berlin) - Der VATM begrüßt, dass der Beirat bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) an einigen Stellen des Entscheidungsentwurfes zum Vectoring-Einsatz in den Nahbereichen der Hauptverteiler (HVt) Änderungsbedarf sieht und Prüfbitten an die Bundes-netzagentur gerichtet hat. "Die Politik beginnt zumindest teilweise, die Tragweite dieser Vectoring-Entscheidung für den Breitbandausbau, den Wettbewerb und Wirtschaftsstandort zu erkennen. Aus Sicht der Wettbewerber und Investoren bleibt allerdings unverständlich, dass trotz der insgesamt erheblichen negativen Auswirkungen des Ausbauplans der Telekom im weitgehenden Vectoring-Monopol dieser nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird", so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner nach der heutigen Positionierung des BNetzA-Beirats. Der Beschluss des Gremiums wurde mit der Mehrheit der Vertreter von Union und SPD aus Bund und Ländern gefasst.

So fließen aus Sicht des VATM die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den weiteren FTTB/H-Ausbau in die Gesamtabwägung der BNetzA und die Würdigung des Beirats nicht ausrei-chend ein. Auch die zentrale Frage, ob nicht gerade ohne weitgehendes Vectoring-Monopol der Telekom eine bessere Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft im Wettbewerb erreicht werden kann, wird nicht erörtert, obwohl dies von zahlreichen Wissenschaftlern nachdrücklich angemahnt worden war.

Investitionen der Wettbewerber sollen stärker berücksichtigt werden
Zumindest hat der Beirat darauf gedrängt, dass Investitionen der Wettbewerber in deutlich größerem Maße als im Entscheidungsentwurf vorgesehen in Deutschland möglich bleiben sollen. Dabei bleibt aber unklar, wer den Vorzug bekommen soll, wenn mehrere Unterneh-men den HVt erschlossen haben und eine entsprechende Ausbauverpflichtung abgeben. Die vorgesehene Stichtagsregelung rückwirkend zum 23.11.2015 soll überprüft werden. "Sie würde nicht nur ein Investitionsverbot für neue - vor allem auch dringend erforderliche ausländische - Investitionen bedeuten, sondern sogar die im Ausbau sehr erfolgreichen Wettbewerbsunternehmen, Stadtwerke und Kommunen an der Nutzung der Vectoring-Technologie hindern", unterstreicht Jürgen Grützner.

Telekom-Angebot erreicht Breitbandziele nicht

Zu Recht weist der Beirat darauf hin, dass die Ausbauzusage der Telekom nicht ausreichend ist und mahnt eine Versorgung von mindestens 95 Prozent an.

Dem Nutzen von nur 3,9 Prozent neu mit 50 Mbit/s versorgter Haushalte, bezogen auf die Gesamtzahl der Festnetzanschlüsse bundesweit, stehe zudem gerade im ländlichen Bereich ein erheblicher Schaden gegenüber, der ohne den Monopolausbau weitgehend vermeidbar wäre, erläutert Jürgen Grützner: "So ist es gerade nicht - wie von BNetzA und Beirat angenommen - technisch erforderlich, 380.000 Haushalte unversorgt zu lassen, wo doch nur 420.000 Haushalte im ländlichen Bereich erstmals 50 Mbit/s erhalten können. Ausschreibungen und Förderung wären der eindeutig bessere Weg, wenn zusätzliche Kabelverzweiger - die grauen Kästen am Gehwegrand - zur Versorgung der Bevölkerung benötigt werden, deren Neubau aber unwirtschaftlich ist. Genau auf diesen unwirtschaftlichen Ausbau will auch die Telekom verzichten, obwohl sie der Politik flächendeckenden Ausbau im Gegenzug für ein Monopol versprochen hatte." Das für Bürger und Bürgermeister gerade im ländlichen Bereich insgesamt eindeutig negative Saldo werde leider - mit bloßem Hinweis auf 60 Pro-zent Nutzen - nicht berücksichtigt.

Absicherung der Ersatzprodukte gefordert

Auch die Absicherung von technisch und preislich angemessenen Ersatzprodukten sieht der Beirat als erforderlich an. Diese soll, auch nach Auffassung des Beirats. soweit möglich, am HVt-Standort angeboten werden.
"Die Diskussion um den richtigen Breitbandausbau der nächsten 15 Jahre darf nicht dadurch abgewürgt werden, dass die Telekom einen aus ihrer Sicht geschickten Regulierungsantrag gestellt hat, der die BNetzA in ein kleinteiliges Regulierungsverfahren zwingt", warnt VATM-Geschäftsführer Grützner.
VATM-Präsident Martin Witt unterstreicht: "Der FTTB/H-Ausbau hängt unmittelbar mit dem Vectoring-Einsatz zusammen, da in Deutschland hierüber zu 90 Prozent die Migration erfolgen wird. Die Politik muss erkennen, dass nicht nur die Zugangsregulierung im Nahbereich, sondern der gesamte zukünftige Investitionsrahmen für den Breitbandausbau in Deutschland zur Disposition steht."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM), Hauptgeschäftsstelle Corinna Keim, Leiterin, Kommunikation und Presse Frankenwerft 35, 50667 Köln Telefon: (0221) 3767725, Fax: (0221) 3767726

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