Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

VATM betrachtet Kartellamt-Entscheidung mit Besorgnis

(Köln) - Das Bundeskartellamt hat am 8. März den Internet-Plänen von T-Online und Bild.de zugestimmt, wenngleich nur unter einer Reihe von Voraussetzungen, die die Antragsteller einzuhalten haben. Damit soll sichergestellt werden, dass T-Online und Bild.de selbst keinen Internet-Zugang vermarkten, dass Internetnutzer auch über andere Zugangsanbieter als T-Online auf das Bild.de-Portal gelangen und eine Abrechnung kostenpflichtiger Inhalte nicht ausschließlich über T-Online erfolgt.

Für den Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), der zahlreiche private Internet-Provider zu seinen Mitgliedern zählt, sind trotz dieser vom Kartellamt verfügten Einschränkungen der ursprünglichen Ziele beider Medienunternehmen die bestehenden Befürchtungen gegen die Allianz nicht ausgeräumt.

Vor dem Hintergrund eines reichen Erfahrungsschatzes mit Verhinderungs- und Verzögerungstaktiken seitens der DTAG befürchtet der Branchenverband deshalb, dass auch die Telekom-Tochter T-Online und der neue Partner Springer ihre Marktmacht einsetzen und ausweiten könnten. "Wir hätten uns gewünscht, dass das Bundeskartellamt, das der Schaffung und Erhaltung von Wettbewerb von Amts wegen verpflichtet ist, durch Untersagung der T-Online/Springer-Pläne das mögliche Entstehen eines neuen Markt-, Meinungs- und Informationsmonopols im Internet von vornherein abgewendet hätte," meint VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Es sei, und auch das zeige die Erfahrung im TK-Markt, immer schwierig, einmal in Gang gekommene Fehlentwicklungen durch nachträgliche Eingriffe wieder aus der Welt zu schaffen. Es bestehe darum aus Sicht der T-Online-Wettbewerber die Gefahr, dass durch die Entscheidung des Kartellamtes wieder einmal die ohnehin schon deutlichen Vorteile großer Unternehmen weiter ausgedehnt würden. "Unter solchen Voraussetzungen aber kann ein zukunftsträchtiges, ökonomisch sinnvolles Angebot an neuen Diensten weder langfristig geschaffen, noch ein Wettbewerb in diesem Bereich gefördert werden", sagte der VATM-Geschäftsführer.

Gerade in einer Zeit, die von einer erkennbaren Remonopolisierung des Telekommunikationsmarktes in strategisch wichtigen Bereichen gekennzeichnet sei, erfordere darum das künftige Verhalten der beiden Mediengiganten im Internet-Markt allergrößte Wachsamkeit. Grützner: "Die Marktmacht der Telekom im TK-Markt darf nicht dazu führen, nun auch noch den Zugang zu Content-Angeboten zu monopolisieren und damit die Entwicklung in neuen, stark wachsenden Märkten bei Wettbewerbern der DTAG zu verhindern."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

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