VATM begrüßt lang erwarteten Kompromiss zur TK-Entschädigung bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen
(Köln) - Jahrelang sind die deutschen Telekommunikationsunternehmen bei der Umsetzung der staatlich veranlassten Überwachungsmaßnahmen in Vorleistung gegangen. Nun hat der Deutsche Bundestag eine Regelung für die Entschädigung gefunden. Das begrüßen wir ausdrücklich", sagt VATM-Geschäftsführer zur Verabschiedung des TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetzes (TKEntschNeuOG) gestern Abend (18. Dezember 2008). Die gute Zusammenarbeit von Telekommunikationsunternehmen und Ermittlungsbehörden beruhte in der Vergangenheit ganz entscheidend auf der von der Politik immer wieder gemachten Ankündigung, für angemessene Entschädigungsregelungen zu sorgen. "Nun ist diese Zusage nach ganz erheblichen Verzögerungen eingehalten worden", so Grützner: "Die Entschädigungspauschalen, mit denen ein Teil der bei den Unternehmen anfallenden Kosten vom Staat erstattet wird, stellen für uns einen akzeptablen Kompromiss dar."
Der VATM-Geschäftsführer appelliert an die Länder, die längst überfällige Entscheidung nun nicht im Bundesrat zu blockieren, sondern dem Kompromiss die Zustimmung zu geben. "Der Staat hat seine Anforderungen an die TK-Unternehmen unter anderem durch die Vorratsdatenspeicherung in den vergangenen Jahren immer weiter ausgedehnt. Es ist höchste Zeit, dass dies nicht mehr nur zu Lasten der Unternehmen geht. Das Ziel, Verfassungskonformität herzustellen, kann nun schnell erreicht werden", sagt Grützner.
"Wir werden auch im kommenden Jahr die von Gerichten angemahnte Lösung für eine angemessene Investitionskostenentschädigung finden", ist der VATM-Geschäftsführer überzeugt. "Hier muss dringend noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung geschaffen werden", betont Grützner.
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