V-Leute: Richtervorbehalt muss bleiben / Statement von Rechtsanwältin Sonka E. Mehner, Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
(Berlin) - Am Gesetzentwurf zum Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Personen üben nun mehrere Bundesländer sowie die Berufsvertretungen von Staatsanwält:innen und Polizei Kritik. Sie fordern eine Aufweichung dringend notwendiger Normen wie des Richtervorbehalts. Die Argumentation überzeugt nicht. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt vor einer Blockade im Bundesrat.
"Der Gesetzentwurf zum Einsatz von Vertrauenspersonen löst nicht alle Probleme, ist grundsätzlich aber zu begrüßen. Der vorgesehene Richtervorbehalt ist kein Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, sondern rechtsstaatlich geboten. Er verschafft dem Einsatz dieses Ermittlungsinstruments gleichzeitig auch mehr Legitimität und schützt dadurch sogar die Strafverfolgungsbehörden selbst. Dadurch, dass der Ermittlungsrichter oder die Ermittlungsrichterin die Identität der V-Person nicht erfährt, besteht auch kein Enttarnungsrisiko, wie verschiedentlich zu Unrecht suggeriert wird.
Der Vorwurf, der Entwurf wolle den Einsatz von V-Personen faktisch abschaffen, ist substanzlos. Auch droht durch die Regelung mitnichten, dass die Strafverfolgung in bestimmten Bereichen zum Erliegen kommt.
Dass es mehr Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und auch Kontrolle bei Ermittlungsmaßnahmen bedarf, die in gravierender Weise in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen, steht außer Frage.
V-Personen sind keine Polizisten. Ihre Einsätze müssen deshalb einer besonders strengen Kontrolle durch die ermittelnde Behörde und klaren gesetzlichen Regeln unterliegen. Dass ein Innenminister äußert, es brauche 'keine Beschränkung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden', kann so nicht stehen gelassen werden."
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