UVN zur Stechuhr-Pflicht: "SchildbĂŒrgerstreich aus BrĂŒssel" / Entscheidung des EuGH dreht die Uhr um Jahrzehnte zurĂŒck
(Hannover) - Die Richter am EuGH sind der Auffassung, dass die EU-Grundrechtecharta Arbeitgeber zur vollstĂ€ndigen Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Zur EuGH-Entscheidung sagt Dr. Volker MĂŒller, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer der UnternehmerverbĂ€nde Niedersachsen e.V. (UVN): "Man reibt sich verwundert die Augen: Das ist ein SchildbĂŒrgerstreich aus BrĂŒssel. Die Stechuhr glaubten wir auf dem Weg des Aussterbens. Modern und zeitgemÀà fĂŒr die Arbeitswelt 4.0 sind Vertrauensarbeitszeit und Home Office - insgesamt flexibles Arbeiten.
Der EuGH dreht hier die Uhr um Jahrzehnte zurĂŒck. Auf die Unternehmen kommt nach der Datenschutzgrundverordnung nun ein neuer BĂŒrokratie-Tsunami zu. Da dies halbwegs ertragbar nur digital gelöst werden kann, werden wir den BeschĂ€ftigtendatenschutz neu diskutieren mĂŒssen. Niemand will das glĂ€serne Unternehmen und auch nicht den glĂ€sernen Arbeitnehmer."
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