Pressemitteilung | UVN Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.

UVN: Herausarbeiten aus dem Leistungsbezug belohnen

(Hannover) - Bundesverfassungsgericht bestätigt grundsätzliche Rechtmäßigkeit von Hartz IV-Sanktionen.

- Grundsatz Fördern und Fordern
- Ziel: Menschen verdienen ihren Lebensunterhalt selbst
- Hinzuverdienstregelung muss belohnen, wenn man sich aus dem Leistungsbezug herausarbeitet

"Für den Bezug von Hartz IV gilt der Grundsatz Fördern und Fordern. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute in seinem Urteil bestätigt. Wir müssen wirksame Anreize schaffen, um Menschen in Arbeit zu bringen. Ziel muss immer sein, Menschen dabei zu unterstützen, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

Wenn der Gesetzgeber jetzt die Vorgaben des Gerichts umsetzt, sollte er gleich die Hinzuverdienstregelungen so verändern, dass es belohnt wird, wenn Menschen sich aus dem Leistungsbezug herausarbeiten."

Quelle und Kontaktadresse:
UVN Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. Erik von Hoerschelmann, Pressesprecher Schiffgraben 36, 30175 Hannover Telefon: (0511) 85050, Fax: (0511) 8505268

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