UVB begrüßt Neufassung des Berliner Personalvertretungsgesetzes / Letztentscheidungsrecht muss beim Parlament liegen
(Berlin) - Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB) hat die heutige (15. Januar 2008) Zustimmung des Senats zur Neufassung des Berliner Personalvertretungsgesetzes ausdrücklich begrüßt. Mit ihr wird das sogenannte Letztentscheidungsrecht endlich in die Hände des Berliner Abgeordnetenhauses gelegt. Dies ist notwendig, da das Parlament auch die alleinige Verantwortung trägt. Bisher konnten auch Personalräte bei Entscheidungen, die zur Erfüllung staatlicher Aufgaben von Bedeutung waren, mitbestimmen.
UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck sagte: 12 Jahre nach der entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vollzieht der Gesetzgeber nun endlich, was im Interesse von Bürgern und Parlament liegt. Auch wenn nicht alle verfassungsrechtlichen Bedenken aufgegriffen wurden, weist das Gesetz in die richtige Richtung. Dafür war es höchste Zeit!
1995 hatte das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Entscheidung über mitbestimmte personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten dort ihre Grenze finden müsse, wo der Parlamentswille in eine andere Absicht verkehrt werden kann. Denn demokratisch legitimierte und dem Parlament gegenüber verantwortliche Verwaltungen müssen ohne Einflussnahme Dritter handeln können, wenn es um die Erledigung ihrer Kernaufgaben geht, und zwar selbst dann, wenn Beschäftigteninteressen berührt werden.
Dazu sagte Amsinck: Die UVB hatte bereits 2002 die Einhaltung dieser Vorgaben für das Berliner Personalvertretungsrecht angemahnt. Basis unserer Forderung war ein Gutachten des Verwaltungswissenschaftlers Prof. Jan Ziekow aus Speyer. 2004 bestätigte der Wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses schließlich die Verfassungswidrigkeit des Berliner Personalvertretungsgesetzes.
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