USA-Reisen gefährdet - Verbraucher ratlos / Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps für kurzfristige USA-Reisen
(Leipzig) - Wer in diesen Tagen eine Pauschalreise in die USA antreten will, steht vor einer schweren Entscheidung. "Egal ob es sich um eine Städtereise mit dem geplanten Besuch von kulturellen Highlights handelt oder um eine Rundreise, die den Besuch mehrere Nationalparks einschließt - auf Grund des quasi zum Stillstand gekommenen öffentlichen Lebens, des so genannten 'Government Shutdown', muss mit erheblichen Beeinträchtigungen gerechnet werden", so Bettina Dittrich, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Verbraucher können zunächst kurzfristig Kontakt zum Reiseveranstalter aufzunehmen, um sich dort nach kostenlosen Umbuchungen bzw. Stornierungen zu erkundigen. Teilweise werden Pauschalreisen durchgeführt und Alternativprogramme angeboten. Diese Alternativen können angenommen werden, müssen es jedoch nicht.
Wenn auf Grund der gegenwärtigen Ereignisse eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise zu erwarten ist, so kann die Reise auch selbst vom Reisenden gekündigt werden. Das Gleiche gilt für mögliche Kündigungen vor Ort.
Denkbar ist auch die Variante, die Reise unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, wegen auftretender Mängel Minderungsansprüche geltend zu machen, anzutreten. Der Reiseveranstalter kann sich dann nicht damit entlasten, dass er die Situation nicht verschuldet hat, sondern für Mängel haften die Reiseveranstalter generell verschuldensunabhängig.
Individualtouristen sind weniger gut geschützt, wenn sie bereits einen Flug gebucht haben und die Reise dann nicht antreten wollen, weil Museen, historische Bauten, Nationalparks, Theater etc. geschlossen sind. Sie können bestenfalls versuchen, ihren Flug umzubuchen, was je nach Anbieter und gewähltem Tarif mit mehr oder weniger hohen Kosten verbunden sein kann.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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Katharinenstr. 17, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Fax: (0341) 6892826
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