US-Bioterrorism Act verdoppelt Verwaltungsaufwand bei Lebensmitteleinfuhren
(Bonn) - Ab dem 12. Dezember 2003 dürfen nur noch registrierte Unternehmen Lebensmittel in die USA liefern. Zudem müssen sie jede Lieferung zusätzlich zur Zollanmeldung vorab bei der amerikanischen Lebensmittelbehörde anmelden. Falsche oder fehlerhafte Angaben können zum Importverbot führen. Diese Verschärfungen im Warenverkehr erhöhen nicht nur den Aufwand für Lebensmittelexporteure erheblich, sondern sind nach Ansicht der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie auch weitgehend wirkungslos im Kampf gegen den Terrorismus.
Registrierungspflicht in der Praxis weitgehend unklar
Mit der Durchführung des im Juni 2002 verabschiedeten Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Vorbereitung gegen bioterroristische Angriffe ist die amerikanische Lebensmittelbehörde FDA betraut.
Die von ihr vorgelegten Durchführungsbestimmungen sehen vor, dass sich der jeweils letzte Betrieb in der Logistikkette, der Lebensmittel oder Futtermittel zur Einfuhr in die USA oder zur Durchfuhr durch die USA herstellt oder verarbeitet, bei der FDA registrieren lassen muss. Gleiches gilt für alle Betriebe in der Logistikkette danach, die die Waren lagern, umschlagen, kommissionieren oder ähnliches. Von der Registrierungspflicht ausgenommen sind Betriebe, die nur geringfügige Behandlungen durchführen, z.B. Aufbringen eines Labels.
Diese Definition lässt aber in der Praxis viele Fragen offen, etwa was "geringfügige Behandlung" oder "Lagerung" bedeutet. Weil unklar ist, welche Betriebe betroffen sind, haben sich erst rund 20.000 der von der FDA geschätzten 200.000 ausländischen Betriebe registrieren lassen.
Pflicht zur Benennung eines Handelsagenten passt nicht zur betrieblichen Praxis
Die Verordnung sieht weiter vor, dass jeder registrierungspflichtige Betrieb einen Handelsagenten in den USA als Ansprechpartner für Notfälle benennt. Dabei ist weitgehend unklar, welche Pflichten und welchen Haftungsumfang dieser Agent übernehmen soll. In der betrieblichen Praxis können oder wollen viele Exporteure ihre Interessen nicht durch einen einzigen Agenten in den USA vertreten lassen.
Exportvoranmeldung nicht praktikabel
Kritischer noch ist die Pflicht, ab 12. Dezember 2003 jede Warenlieferung in die USA spätestens acht Stunden vor Ankunft detailliert bei der FDA anzumelden. Dabei fordert die FDA die gesamten Informationen der Zollanmeldung bei der Einfuhr plus sechs weitere Angaben. In der Praxis heißt das, dass ein Importeur eine ergänzte Einfuhrzollanmeldung ein zweites Mal -- bei einer zweiten amerikanischen Behörde -- einreichen muss. Den meisten Exporteuren ist noch völlig unklar, wie sie dies umsetzen sollen, auch weil die zeitlichen Fristen der Einreichung dieser Erklärungen auseinanderfallen.
Die BVE hatte gefordert, dass die USA die EDV-Systeme von Zollverwaltung und FDA so miteinander vernetzen, dass die doppelte Anmeldung vermieden wird. Zwar arbeiten die Amerikaner daran, eine Lösung wird aber erst für 2005 erwartet. In der Zwischenzeit liegt die Belastung bei der Exportwirtschaft.
Fehler können sehr teuer werden
Äußerst gravierend können sich Fehler bei der Registrierung oder der Voranmeldung auswirken. Die FDA hat dann das Recht, die zur Einfuhr bestimmten Waren zu beschlagnahmen oder zurückzusenden. Gegen die Importeure bzw. Exporteure kann sie zivil- und strafrechtlich vorgehen und sie letztendlich mit einem generellen Einfuhrverbot belegen. Angesichts der Komplexität der neuen Regelungen hat die FDA allerdings angekündigt, in den ersten vier Monaten ihrer Anwendung bei unbeabsichtigten Fehlern "ein Auge zuzudrücken". Offenbar müssen auch die amerikanischen Behörden erst Erfahrung in der Anwendung der neuen Regeln gewinnen.
Zweifelhafter Nutzen
Die BVE hat bereits bei Vorlage der Entwürfe der jetzt in Kraft getretenen Verordnungen im Februar 2003 gegen die Verschärfungen protestiert. Sie stellen nicht nur eine klare Handelserschwernis dar; auch ihr Nutzen ist zweifelhaft. Die FDA geht davon aus, dass täglich zwischen 20.000 und 40.000 Voranmeldungen eingehen werden. Diese Informationsflut zu bewältigen und "kritische" Lieferungen vorab auszumachen, dürfte eine enorme Herausforderung sein. Selbst wenn dies gelingt, bleibt fraglich, ob terroristische Angriffe auf die Lebensmittelkette mit dem Instrument der Voranmeldung und Analyse der Einfuhranmeldungen tatsächlich aufzuspüren sind.
Die USA haben der betroffenen Wirtschaft noch bis 24. Dezember 2003 Gelegenheit für Anmerkungen zu den neuen Regelungen eingeräumt. Die BVE wird diese Gelegenheit wahrnehmen und Verbesserungen in den kritischen Punkten erneut anmahnen. Von ihrem europäischen Dachverband CIAA wird sie dabei unterstützt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)
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