Urteile über Bonussysteme für Kunden stärken Buchpreisbindung
(Frankfurt am Main) - Die Buchpreisbindung muss auch im Rahmen von Kundenbindungssystemen im Internet beachtet werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 20. Juli in zwei Grundsatz-Urteilen entschieden. Das ist ein guter Tag für die Preisbindung - und damit ein guter Tag für den Buchhandel. Einerseits steht fest, dass die Buchpreisbindung auch bei Kundenbindungssystemen strikt eingehalten werden muss, andererseits kann sich der Buchhandel an solchen Systemen beteiligen, wenn er die Regeln einhält, sagte Dieter Schormann, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
Der Firma Amazon.de wird künftig untersagt, neu geworbenen Kunden Startgutscheine" zu schenken, die dann beim Kauf preisgebundener Bücher eingelöst werden können. Der Online-Buchhändler buch.de darf im Rahmen des Miles & More-Programms der Lufthansa Bonuspunkte (Meilen"), die zuvor vom Kunden durch den Kauf preisgebundener Bücher erworben wurden, nicht mehr auf den Kaufpreis anrechnen. Zulässig bleibt dagegen, dass der Händler diese Meilen entweder ausgibt oder einlöst; eine Kopplung ist nicht möglich.
Kläger in beiden Verfahren war der Wiesbadener Rechtsanwalt Dieter Wallenfels, der die Prozesse mit Unterstützung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels führte. Wallenfels hatte vor kurzem bereits die Geltung der Buchpreisbindung auch bei ebay-Privatfverkäufen gerichtlich durchgesetzt.
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