Urteil zum Feinstaub in Städten / Handelsverband BAG befürchtet flächendeckende Fahrverbote
(Berlin) - Die gestrige (27. September 2007) Entscheidung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zur Reduzierung der Feinstaubbelastungen in deutschen Städten kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG, Rolf Pangels: "Jeder Bürger hat nunmehr ein einklagbares Recht auf saubere Luft in den Städten. Die Entscheidung ist grundsätzlich zu akzeptieren, da die Attraktivität von Städten auch von deren Lebens- und Umweltbedingungen abhängt. Entscheidend für die städtische Wirtschaft wird aber sein, welche Maßnahmen die Städte künftig zur Eindämmung der Feinstaubbelastungen ergreifen. Ehe Fahrverbote ausgesprochen werden, sollten alle anderen Möglichkeiten zur Eindämmung der Feinstaubemissionen genutzt werden. Außerdem muss das Übel an den Wurzeln bekämpft werden, insbesondere also an den Fahrzeugen selbst. Fahrverbote können und dürfen nur das letzte Mittel sein."
Der Verband befürchtet, dass zeitlich und räumlich begrenzte Fahrverbote für Lkw schnell auch in generelle Fahrverbote oder neue städtische Mautsysteme münden.
Pangels: "Die Städte sollten besonnen agieren. Nicht jeder Feinstaubpartikel stammt aus dem Auspuffrohr eines Fahrzeuges. Eine Abschottung der Städte vom Individual- und Wirtschaftsverkehr würde drastische Folgen haben. Das Einkaufen in den zentralen Lagen der Städte würde deutlich erschwert und verteuert, was den Megaeinkaufszentren auf der Grünen Wiese enormen Zulauf bescheren würde. Gerade die gelten aber als Verkehrserzeuger par Excellence. Das kann nicht im Sinne einer nachhaltigen Verkehrspolitik sein."
Quelle und Kontaktadresse:
Handelsverband BAG, Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V.
Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer
Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Telefon: (030) 206120-0, Telefax: (030) 206120-88
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