Urteil im Daschner-Prozess / Es bleibt dabei: Der Staat darf nicht foltern oder misshandeln!
(Berlin) Als Bestätigung des absoluten Folterverbots in Deutschland hat das FORUM MENSCHENRECHTE das Urteil im Strafverfahren gegen den ehemaligen Polizeivizepräsidenten von Frankfurt a.M., Wolfgang Daschner, begrüßt.
Das Gericht hat erfreulicherweise festgestellt, dass Daschners Handeln rechtswidrig und strafbar war. Das haben wir von Anfang an festgestellt, sagte Barbara Lochbihler, Generalsekretärin von amnesty international, für das FORUM MENSCHENRECHTE. Das Urteil signalisiert der Polizei und allen anderen gesellschaftlichen Kräften, dass der Staat in Deutschland unter keinen Umständen foltern oder misshandeln darf, fuhr Lochbihler fort. Das Gericht hat klargemacht, dass Hinweise auf Gefahrenabwehr, Notstand oder Nothilfe nicht zulässig sind. Folter ist absolut verboten und muss verboten bleiben.
Enttäuscht zeigte sich das FORUM MENSCHENRECHTE, dass das Gericht die Tat von Daschner und dem mitangeklagten Hauptkommissar Ortwin Ennigkeit nicht als Folter werten wollte. Alle Versuche, das absolute Folterverbot auch nur aufzuweichen, müssen eindeutig zurückgewiesen werden. Das Gericht hat die Chance verpasst, hierzu ein unmissverständliches Wort beizutragen, sagte Lochbihler. Allerdings sind nach dem Völkerrecht Folter und grausame, erniedrigende oder unmenschliche Behandlung gleichermaßen absolut und notstandsfest verboten. Das Gericht verwies ausdrücklich auf den Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und stellte fest, dass Daschner dagegen verstoßen habe.
Folter ist ein schwerwiegender Angriff auf die Menschenwürde. Sie muss geächtet bleiben. Ein Rechtsstaat, der Folter zuließe, würde jede Legitimation und Glaubwürdigkeit verlieren auch die, in anderen Ländern Menschenrechtsverletzungen zu kritisieren. Das Urteil tritt daher auch jenen entgegen, die etwa unter Verweis auf den islamistischen Terrorismus meinen, die Grundlagen des Rechtsstaates müssten angeblich neuen Erfordernissen der Sicherheit Schritt für Schritt weichen.
Der Prozess ist auch im Ausland aufmerksam beobachtet worden, sagte Lochbihler. Er gilt als Präzedenzfall für die Frage, wie Rechtsstaaten heute mit Folter umgehen. Nicht zufällig wird der Prozess von ausländischen Medien sowie von UN-Gremien verfolgt.
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