Urteil des Landgerichts Mühlhausen im Prozess um größten Raubkopien-Handel / Haftstrafen ohne Bewährung für Deutschlands größte Softwarepiraten
(München) - Mit Haftstrafen ohne Bewährung in Höhe von 3 Jahren und 10 Monaten bzw. 3 Jahren Jahren und 6 Monaten für die beiden Angeklagten ging vor dem Landgericht Mühlhausen heute der Prozess gegen die beiden bisher größten Raubkopien-Händler Deutschlands zu Ende.
Die beiden Täter hatten in den Jahren von 2004 bis 2008 gefälschte Software der BSA-Mitglieder Adobe Systems, Corel und Microsoft verkauft. Selbst nach dem Beginn der Ermittlungen Anfang 2009 stellten die Raubkopierer ihr betrügerisches Geschäft nicht ein, sondern betrieben es, teilweise über ahnungslose Strohmänner, weiter. Sie schreckten dabei auch vor Einschüchterungsversuchen gegenüber geprellten Kunden nicht zurück. Nachdem ihre Firma in die Insolvenz gegangen war, gründeten sie eine Scheinfirma, um ihr illegales Geschäft weiter aufrecht erhalten zu können. Die Ermittlungen führte das Landeskriminalamt Thüringen mit Unterstützung durch Sachverständige von Mitgliedsunternehmen der BSA. Die BSA-Mitglieder Adobe Systems und Microsoft nahmen an der Verhandlung als Nebenkläger teil.
Die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstraftaten bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen konnte nach den Ermittlungen des LKA Thüringen Anklage in mehreren Fällen gegen die Täter erheben. Letztendlich waren die Angeklagten geständig, so dass das Verfahren auf einen einzigen Anklagepunkt mit aber immerhin noch 971 Taten beschränkt wurde. Alleine in diesem Punkt ging es um illegale Einnahmen der Täter in Höhe von 1,4 Millionen Euro und um ein umfassendes Register an Straftatbeständen vom gewerbsmäßigen Betrug über Marken- und Urheberrechtsverletzung bis zur Urkundenfälschung. Durch sichergestellte Vermögenswerte und Bargeld kann nur ein Teil der Schadens bei Softwareherstellern und Kunden wieder gut gemacht werden. Der verursachte Schaden beläuft sich auf mehr als 6 Millionen Euro. Die geschädigten Kunden haben illegale Software erworben, die sie nun nicht einsetzen dürfen. Ins Rollen kam der Fall, als Kunden und Fachhändler bei Microsoft verdächtige Produkte zur Prüfung einreichten.
Georg Herrnleben, Senior Director EMEA bei der Business Software Alliance: "Wir sind mit dem Ausgang des Verfahrens sehr zufrieden. Durch die effektive Arbeit der Ermittler und der Staatsanwaltschaft konnte das Gericht zu einem Urteil kommen, das eine eindeutige Sprache spricht. Der Handel mit Raubkopien ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die konsequent verfolgt und bestraft wird."
Quelle und Kontaktadresse:
Business Software Alliance (BSA), Niederlassung Deutschland
Wilhelmstr. 21, 80801 München
Telefon: (089) 38026611, Telefax: (089) 38026610
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