Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Urteil des Düsseldorfer Finanzgerichts zur Besteuerung von Unternehmensverkäufen bestätigt das Handwerk

(Berlin) - Das Düsseldorfer Finanzgericht hat am 18. Februar 2002 die mit dem sogenannten Steuerentlastungsgesetz zum 1.Januar 1999 vorgenommene Streichung des hälftigen Steuersatzes für Erlöse aus Unternehmensverkäufen von Personenunternehmen für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil wird damit begründet, dass die Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße.

Das Gericht bestätigt damit die vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) vertretene Auffassung. Der ZDH hat stets argumentiert, dass Unternehmensverkäufe nicht wie laufende Gewinne voll versteuert werden dürfen, da es sich um bereits versteuertes Betriebsvermögen handelt, das zudem der Alterssicherung des Unternehmensinhabers dient. Zwar ist der hälftige Steuersatz nach Intervention des ZDH mit der Unternehmenssteuerreform zum 1.1.2001 wieder eingeführt worden, allerdings verweigert die rot-grüne Bundesregierung eine solche Korrektur für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000.
Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer: "Ganz offensichtlich muss die Politik einmal mehr für eine steuerliche Gleichbehandlung von Personenunternehmen zum Jagen getragen werden. Der Gesetzgeber muss jetzt umgehend den hälftigen Steuersatz auch für 1999 und 2000 rückwirkend einführen.

Mit Blick auf die derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren über eine gleichheitswidrige Behandlung von Personenunternehmen bei der Tarifentlastung infolge der Steuerreform sollte der Gesetzgeber der Rechtsprechung diesmal durch notwendige Korrekturen zuvorkommen und durch ein Vorziehen der letzten Stufe der Steuerreform den Mittelstand entlasten."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21 10117 Berlin Telefon: 030/206190 Telefax: 030/20619460

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