Urteil aus Kassel: Verheerendes Signal für Luftverkehrswirtschaft
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) hat das heutige (21. August 2009) Urteil zum Flughafenausbau in Frankfurt am Main als verheerendes Signal für die Luftverkehrswirtschaft bezeichnet. Nach eineinhalb Jahren Gerichtsverfahren und zehn Jahren Ausbaudiskussion hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel den Ausbau des Frankfurter Flughafens zwar für rechtmäßig erklärt, was der BDF begrüßt, die Frage des Nachtfluges aber mit sehr restriktiven Vorgaben an das hessische Wirtschaftsministerium zurückverwiesen.
Unter Hinweis auf den gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm sieht das Gericht kaum einen Spielraum, planmäßige Flüge in der Kernnacht zuzulassen. Für die Fluggesellschaften und die eigentlichen Leistungsträger am Airport bedeutet das einen faktischen Produktionsstopp in der Nacht.
Der Verband befürchtet, dass das Urteil auch an anderen Flughäfen Anwendung findet und damit die Exportnation und der Reiseweltmeister Deutschland für sechs Stunden am Tag nicht am internationalen Wettbewerb teilnimmt. Unter dieser massiven Einschränkung der Rahmenbedingungen ist die Abwanderung insbesondere von Logistikunternehmen und die Verlagerung von Fracht auf die Straße eine zu erwartende Konsequenz. Hierbei werden weit mehr Menschen vom Lärm betroffen sein, als durch den Luftexpress.
Für die Flüge in den Nachtrandstunden geht die Hängepartie weiter. Der Verband rechnet damit, dass die Neubefassung durch das Land abermals Proteste hervorrufen und neue Kläger finden wird. Langfristige Entscheidungen der ortsansässigen Unternehmen werden abermals um Jahre behindert.
In Reflektion dieser Folgewirkungen müssen die Umstände, die zur Urteilsfindung geführt haben, als investitionsfeindlich bewertet werden. Sie vernachlässigen das Rechtsschutzbedürfnis der Wirtschaftsakteure, das es im gesellschaftlichen Interesse zu stärken gilt.
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