Pressemitteilung | k.A.

Urlaubstipp: Riskanter Einkauf im Urlaub bei ausländischen Firmen / Nicht immer gibt es ein Widerrufsrecht

(Gießen) - Der Einkauf im Urlaub bei ausländischen Firmen ist für deutsche Urlauber riskant. Deshalb rät Rechtsanwalt Mathias Kaiser, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Vertriebsfirmen (BDV) zu Vorsicht bei Einkäufen während Urlaubsreisen.

Dagegen gewähren alle dem BDV angeschlossenen deutschen Unternehmen bei den von ihnen veranstalteten Reisen ins Ausland, Shopping-Touren und Verkaufsreisen allen Käufern ein 2-wöchiges Widerrufsrecht nach deutschem Recht. Shopping-Touren mit BDV-Firmen auch ins benachbarte Ausland, ob mit Bus oder Flugzeug, erfreuen sich großer Beliebtheit. Durch das Widerrufsrecht und großzügige Garantien ist der Einkauf ohne Risiko.

Deutsches Recht gilt aber nicht immer und überall. Das deutsche Widerrufsrecht für Käufe bei Freizeitveranstaltungen gibt es für deutsche Urlauber im Ausland nämlich nur dann, wenn es sich um eine kombinierte Reise mit Verkaufs-Show als integrierter Programmteil handelt.

Der BDV bedauert, dass ein kürzlich bekannt gewordenes Urteil des Landgerichts Tübingen (AZ 5 O 45 / 03) bei den Verbrauchern einen falschen Eindruck über das Widerrufsrecht erwecken könnte. Das LG Tübingen hatte nämlich den Widerruf eines deutschen Ehepaares als rechtens angesehen, die bei einer Reise Teppiche für 45.000,-- Euro gekauft hatten.

"Hierbei handelt es sich um ein Urteil in einem besonders gelagerten Einzelfall", so BDV-Vorstand RA Kaiser, "weil zwischen Reiseveranstalter und Verkäufer eine enge Geschäftsbeziehung mit Gewinnabsprachen und Verkaufsveranstaltungen bestand. Das Urteil kann nicht verallgemeinert werden, denn nicht immer gilt deutsches Recht."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen e.V. (BDV) Brandgasse 5, 35390 Gießen Telefon: 0641/966280, Telefax: 0641/9662811

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