Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund - Landesbezirk Berlin-Brandenburg (DGB)

Urlaubsgeld: Besser mit Tarifvertrag

(Berlin) - "Mit der Zahlung von Urlaubsgeld erfahren Beschäftigte ganz direkt, welche Vorteile ein Tarifvertrag hat, den die zuständige Gewerkschaft mit dem Arbeitgeberverband einer Branche oder einzelnen Arbeitgebern abschließt. Hier gilt das Prinzip: Auch für den Urlaub gibt es mehr Geld mit Tarif. Wer frustriert ist, weil es kein Urlaubsgeld gibt, kann das ändern: Möglichst viele Beschäftigte im Betrieb sollten in die Gewerkschaft eintreten und diese beauftragen, Tarifverhandlungen mit der Geschäftsführung aufzunehmen. Was dabei herauskommt, ist in jedem Fall besser als Zinsen vom Sparkonto. Während diese stagnieren, steigen Tarifeinkommen Jahr für Jahr", sagte Christian Hoßbach, Vorsitzender des DGB Berlin-Brandenburg.

2020/21 erhielten in Ostdeutschland 33 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft vom Arbeitgeber Geld für die Urlaubskasse. Im Westen waren es 48 Prozent, zudem ist das Urlaubsgeld dort höher. Als Ursachen nennt die jüngste Erhebung des Tarifarchivs beim Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung: Ostdeutsche Unternehmen sind weniger an Tarifverträge gebunden, zahlen selbst mit Tarif weniger Entgelt, und sie sind kleiner als die Betriebe im Westen. Die Wahrscheinlicheit, Urlaubsgeld zu erhalten und nach Tarifvertrag bezahlt zu werden, steigt laut Untersuchungen des WSI mit der Größe des Unternehmens.

Das Online-Portal https://www.lohnspiegel.de/lohn-und-gehaltscheck-13814 erhebt laufend die gezahlten Entgelte und die Häufigkeit von Sonderzahlungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund - Landesbezirk Berlin-Brandenburg (DGB) Claudia Spreen, Referentin Pressestelle Kapweg 4, 13405 Berlin Telefon: (030) 212400, Fax: (030) 21240142

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