Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Urhebervertragsrecht: Zeitungsverleger kritisieren "Hauruck-Verfahren" der Justizministerin

(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat am 30. Mai 2001 in Berlin der Bundesjustizministerin vorgeworfen, die äußerst komplizierte und sensible Materie des Urhebervertragsrechts gleichsam im "Hauruck-Verfahren" durch die parlamentarischen Gremien zu peitschen. Anders sei es nicht zu verstehen, wenn das Kabinett bereits wenige Tage nach Veröffentlichung den Referentenentwurf ohne jede Anhörung der Betroffenen als Regierungsvorlage beschlossen hat, erklärte ein Sprecher des Verbandes.

Dieses Verfahren sei um so fragwürdiger, als der Referentenentwurf schwere Eingriffe in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie vorsieht. Die Kritik der Verleger konzentriert sich vor allem darauf, dass individuell geschlossene Vereinbarungen zwischen Autor und Verlag künftig nicht mehr gelten sollen.

Ebenso abwegig seien Kollektivverträge für freie Unternehmer, die im Zweifel per Zwangsschlichtung den Verlagen abgepresst werden sollen.
Völliges Unverständnis äußerten die Zeitungsverleger darüber, dass die mit den anderen Medienorganisationen erarbeiteten Vorschläge für ein Urhebervertragsrecht in dem Referentenentwurf keine Beachtung gefunden hätten.

Die Medienwirtschaft hatte im April einen begründeten Regelungsvorschlag unterbreitet, der das Interesse der Autoren an einer angemessenen Vergütung berücksichtigt. Er vermied jedoch - anders als der Referentenentwurf - unangemessene Eingriffe in die grundrechtlich gewährleistete Privatautonomie.

Der BDZV appellierte an Bundesregierung und Parlament, die komplizierte Materie mit den Beteiligten ausführlich zu diskutieren, um zu praxisgerechten Lösungen zu gelangen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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