Urhebervertragsrecht: Zeitungsverleger begrüßen Wegfall der Zwangsschlichtung
(Berlin) - Der Bundestag hat am 25. Januar 2002 in zweiter und dritter Lesung das Urhebervertragsgesetz verabschiedet. Die Entscheidung des Parlaments ist nach Auffassung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) ein Sieg der Vernunft und berücksichtigt die Interessen von Verwertern und Urhebern gleichermaßen. "Das Allerwichtigste ist, dass die Rechts- und Planungssicherheit der Verlage mit diesem Gesetz gewährleistet bleibt", sagte der Präsident des BDZV, Helmut Heinen, heute in Berlin.
Vor allem der Wegfall der ursprünglich vorgesehenen Zwangsschlichtung sei für die Zeitungsverlage von entscheidender Bedeutung. Zugleich hob Heinen hervor, dass mit dem neuen Gesetz auch die Rechte der Autoren gestärkt würden. Dazu hätten sich die Zeitungsverleger - wie die Medienwirtschaft insgesamt - auch von Anfang an bekannt. Wie gut und wirksam das Gesetz allerdings tatsächlich sei, müsse jetzt die Praxis zeigen, so Heinen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV)
Markgrafenstr. 15
10969 Berlin
Telefon: 030/7262980
Telefax: 030/726298299
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Stabwechsel beim BDZV: Dr. Jörg Eggers zum Hauptgeschäftsführer berufen
- Personelle Veränderung beim BDZV: Hauptgeschäftsführerin Sigrun Albert verlässt den Verband
- BDZV-Bericht zur wirtschaftlichen Lage der Zeitungen / Digitaler Umsatz steigt um 12 Prozent / E-Paper bringen erstmals 500 Millionen Euro / Gesamterlöse bleiben trotz schwieriger Wirtschaftslage stabil