Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Urhebervertragsrecht: Zeitungsverleger appellieren an Parlamentarier / Erste Lesung für Regierungsentwurf im Bundestag

(Berlin) - Der BDZV hat am 28.06. in Berlin an alle Bundestagsabgeordneten appelliert, den vorliegenden Regierungsentwurf für ein neues Urhebervertragsrecht nicht in der vorliegenden Fassung zu verabschieden. Wer den Gesetzesplänen von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin zustimme, "öffnet einer geistigen Verarmung der Medien und Kulturszene in Deutschland Tür und Tor" erklärte ein Sprecher des BDZV.

Es sei vorauszusehen, dass die Zeitungen ebenso wie andere Medienunternehmen und Kulturinstitutionen künftig sehr genau prüften, ob sie überhaupt noch Beiträge von freien Autoren übernehmen könnten. In unverantwortlicher Weise stelle der Gesetzentwurf Rechtsgüter wie die Vertragsfreiheit und Privatautonomie in Frage. So könnte jeder Autor, der mit seinem Vertrag nicht mehr zufrieden sei, diesen später mitHilfe der Gerichte nachbessern lassen. Sogar für jahrelang zurückliegende Verträge könnte der Autor noch Nachforderungen stellen. Mit dieser Rechtsunsicherheit und diesen unkalkulierbaren Risiken, so der BDZV, könnten die Verlage ebenso wie alle übrigen Medienunternehmen und Kultureinrichtungen nicht arbeiten.

Die in dem Gesetzentwurf ebenfalls vorgesehenen gemeinsamen Vergütungsregeln, die die Medien mit Verbänden der Urheber vereinbaren sollen, sind nach Ansicht des BDZV "kompliziert und völlig praxisfern". Die Qualität einer Arbeit und damit die Angemessenheit eines Preises lasse sich im journalistischen Bereich nicht allgemeingültig nach der Anzahl von Zeilen oder Sendeminuten messen. Der BDZV kritisierte, dass die am 28.06. stattfindende Bundestagsdebatte über den Gesetzentwurf zu nächtlicher Stunde stattfindet. Es passe ins Bild, dass nach dem bisherigen Hauruck-Verfahren der Justizministerin die parlamentarische Debatte für das Gesetzesvorhaben, das für die Medienwirtschaft existenzielle Folgen hätte, praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinde.

Der Verlegerverband forderte die Bundestagsfraktionen nachhaltig auf, den gemeinsamen Vorschlag zum Urhebervertragsrecht, den die Verlegerverbände gemeinsam mit den Organisationen des privaten Rundfunks sowie mit ARD und ZDF erarbeitet haben, bei der Behandlung des Gesetzentwurfs unbedingt zu berücksichtigen. Den Zeitungsverlegern sei ebenso wie den anderen Medienunternehmen an einer leistungsgerechten Vergütung der Autoren gelegen. Der gemeinsame Vorschlag der Medienwirtschaft sieht im einzelnen vor:

1. Urheber sollen selbstverständlich für die Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung erhalten. Stehen Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis, soll das aus Sicht der Medienwirtschaft zu einer Korrektur zu Gunsten des Urhebers führen. Der redliche Werknutzer hat so Rechts-und Kalkulationssicherheit. Der unredliche Nutzer kann vom Urheber nachträglich in Anspruch genommen werden.

2. Verbände von Urhebern und Nutzern sollen für ihre jeweilige Branche die Möglichkeit erhalten, gemeinsame Verbandsempfehlungen zu vertraglichen Bedingungen und Vergütungen aussprechen zu können, die jedoch nicht normativ wirken und damit nicht zwingend sind. Dies bedarf freilich einer kartellrechtlichen Freistellung. Die Vorschrift orientiert sich an den Mittelstandsempfehlungen des Kartellrechts.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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