Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Urhebervertragsrecht: Stärkung der Urheber - Kuschen vor Verwertern?

(Bonn) - Das Ziel ist klar: Mit dem Entwurf für ein neues Urhebervertragsrecht wollte die rot-grüne Koalition die Rechte der Urheberinnen und Urheber sowie der ausübenden Künstler stärken. Haben die politisch Verantwortlichen dieses Ziel aus den Augen verloren?

Nach dem Regierungsentwurf sollen Urheber zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf eine nach Art und Umfang der Werknutzung angemessene Vergütung haben. Der Anspruch soll sich gegen jeden richten, dem der Urheber Nutzungsrechte eingeräumt hat oder der das Werk erlaubterweise nutzt. Zudem sollen Urheberverbände und Verwerterverbände bzw. einzelne Verwerterunternehmen gemeinsame Regeln über eine angemessene Vergütung aufstellen können. Bei einer Nicht-Einigung sieht der Entwurf die Anrufung eines Schiedsgerichts vor.

Diesen Entwurf haben die Gewerkschaft ver.di, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und zahlreiche in der "Initiative zur Reform des Urhebervertragsrechts" (www.initiative-urhebervertragsrecht.de) zusammengeschlossenen Verbände unterstützt - als absehbares Ende der Praxis der Verwerter, Vertragsbedingungen zu diktieren. Klar, dass die Verwerter dies verhindern wollen und dagegen so massiv Reform Sturm liefen, dass das Justizministerium nun offenbar eingeknickt ist.

Nach Veröffentlichungen in der gestrigen FAZ und im heute erschienen Börsenblatt ist aber klar: Am ursprünglichen Koalitionsentwurf wird es erhebliche Einschnitte geben.

Die Urheberorganisationen werden das, was in den weiteren Beratungen des Bundestages und seiner Ausschüsse formuliert wird, genau anschauen müssen, damit das Reformvorhaben als solches erkennbar bleibt. Dazu gehört, dass der Anspruch auf angemessene Vergütung im Gesetz verankert ist. Die Angemessenheit muss dabei nicht nur im Zeitpunkt des Vertragschlusses, sondern auch zum Zeitpunkt der Nutzung gegeben sein.

Beteiligungen des Urhebers an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Verwertung seines Werkes dürfen auch nicht von der Feststellung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen dem wirtschaftlichen Ertrag und der Gegenleistung für den Urheber abhängen. Sonst wäre erneut das Tor geöffnet, Nutzungsrechte verwerten zu können, ohne dafür zahlen zu müssen.

Hinsichtlich der auszuhandelnden Vergütungsregeln ist darauf zu achten, dass diese Regeln durch Spruch der Schlichtungsstelle aufgestellt werden, wenn freiwillige Verhandlungen nicht zum Ziele führen - ohne jede Ausnahme. Das gilt für jede geistige Schöpfung. Nach EU-Recht können bei der Bestimmung, ob Werke für den Schutz des Urheberrechts in Betracht kommen, keine anderen Kriterien angewandt werden.

Können diese Punkte nicht durchgesetzt werden, bliebe weitgehend alles beim Alten. Kein einziges Problem der Urheber wäre gelöst.

Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung haben gute Gründe für ihren Gesetzentwurf. Sie sollten ihn jetzt durchsetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Bennauerstr. 60 53115 Bonn Telefon: 0228/201720 Telefax: 0228/2017233

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