Pressemitteilung | Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.

Urhebervertragsrecht: Börsenverein warnt vor Schaden für Medienstandort Deutschland

(Frankfurt) - Die Abgeordnetenversammlung des Börsenvereins, das „Parlament“ des Buchhandels, appellierte am 28. September 2001 förmlich an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag, das geplante Urhebervertragsrecht, das die Intention des Gesetzgebers verfehle und in vielen Punkten rechtspolitisch fragwürdig und mittelstandsfeindlich sei „von Grund auf neu zu überdenken, um schweren Schaden für den Medienstandort Deutschland zu verhindern.“

In ihrer Resolution kritisierten die in Frankfurt tagenden Verleger und Buchhändler die Pläne der Bundesregierung zur Novellierung des Urhebervertragsrechts aufs Schärfste. Durch die mit dieser Reform verbundenen Einschränkungen der Vertragsfreiheit zwischen Autor und Verlag entstehe eine letztlich existenzbedrohende Rechtsunsicherheit für die Verlage, die auch auf den Buchhandel gravierende Auswirkungen hätte. Darüber hinaus sei die geplante Durchgriffshaftung im internationalen Vergleich beispiellos. Wenn die Bundesregierung ihr Gesetzesvorhaben nicht eindeutig ändere, würde die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Verlage dramatisch verschlechtert.

Der Börsenverein hat grundsätzlich erfreut registriert, dass bei der Bundesregierung ein Nachdenken über das geplante neue Urheber-vertragsrecht eingesetzt hat. Der Justiziar des Verbands, Dr. Christian Sprang, wies jedoch darauf hin, dass das von der Bundesregierung geplante Gesetzesvorhaben so lange nicht akzeptiert werden könne, so lange nicht gewährleistet sei, dass zumindest die vom Bundesrat mit den Stimmen aller Bundesländer abgegebenen Änderungsempfehlungen berücksichtigt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Großer Hirschgraben 17-21 60311 Frankfurt Telefon: 069/13060 Telefax: 069/13062 01

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