Pressemitteilung | Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.

Urhebervertragsrecht: Börsenverein kritisiert Vorgehen der Regierung

(Frankfurt) - Als „handstreichartiges Vorgehen“ in einer der Bedeutung der Sache völlig unangemessenen Hektik hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels den Plan der Bundesregierung bezeichnet, den erst vor wenigen Tagen vorgelegten Referentenentwurf zum Urhebervertragsrecht bereits am Mittwoch, den 30. Mai im Kabinett zu behandeln und am Freitag, den 1. Juni ins Parlament einzubringen. Der Börsenverein befürchtet, dass das umstrittene Gesetz dann bereits im Herbst verabschiedet werden könnte, ohne dass die betroffenen Verbände und Unternehmen angemessen gehört werden.

Der Börsenverein unterstützt zwar eines der wesentlichen Ziele des Gesetzgebungsvorhabens, Urhebern eine angemessene Beteiligung an der Verwertung ihrer Werke zu sichern. Der Referentenentwurf sei aber der falsche Weg zu diesem Ziel. Seine Umsetzung würde sich insbesondere auf kleine und mittlere Verlage und damit auch auf junge Autoren und Verfasser anspruchsvoller Werke negativ auswirken. Zudem verschlechtere der Entwurf die Ausgangsbedingungen deutscher Verlage im internationalen Wettbewerb und gefährde dadurch den Kulturstandort Deutschland.

Deshalb will der Börsenverein der Bundesregierung und dem Parlament Anfang nächster Woche eine offizielle Stellungnahme vorlegen und mit Nachdruck fordern, dass die Argumente der Betroffenen gehört werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Großer Hirschgraben 17-21 60311 Frankfurt Telefon: 069/13060 Telefax: 069/13062 01

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