Urhebervertragsgesetz: Zeitungsverlage können durchatmen
(Berlin) - Der Bundestag hat am 26. Januar 2002 in zweiter und dritter Lesung das Urhebervertragsgesetz verabschiedet. Das Votum des Parlaments ist nach Auffassung des Verbandes der Lokalpresse ein Sieg der Vernunft und berücksichtigt die Interessen von Verwertern und Urhebern gleichermaßen. Die Rechts- und Planungssicherheit der Verlage ist somit auch weiterhin gewährleistet, sagte der Vorsitzende des Verbandes der Lokalpresse, Dirk Schulte Strathaus. Vor allem der Wegfall der einstmals vorgesehenen Zwangsschlichtung sei für die Lokalzeitungen von herausragender Bedeutung, betonte Schulte Strathaus.
Noch in dieser Woche hatte der Verband der Lokalpresse in einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten darauf hingewiesen, dass der bis Mittwoch vorliegende Entwurf mit seinen aktuellen Änderungen verheerende Auswirkungen für die Verlage in Deutschland hätte. Ein Einlenken der Bundesregierung in den letzten Tagen führte nun zu einem akzeptablen Kompromiß für Verwerter und Urheber im Bereich der Lokalzeitungen.
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