Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Urhebervertragsgesetz: Konfrontation wird härter

(Berlin) - Als weitere Verschärfung der Konfrontation hat BDZV-Präsident Helmut Heinen, am 16. Januar 2002 in Berlin die neuen „Formulierungshilfen“ des Bundesjustizministeriums zum Entwurf des geplanten Urhebervertragsgesetzes bezeichnet.

Habe bisher in zahlreichen Gesprächen zwischen Verwertern, Urhebern und der Bundesjustizministerin immerhin Einigkeit darüber erzielt werden können, wann eine „angemessene Vergütung“ eintrete (§ 32), so sei dieser Punkt nun wieder völlig offen. Erneut herrsche damit für die Verlage erhebliche Rechtsunsicherheit. Dies sei umso unverständlicher, kritisierte Heinen, als Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin bereits am 19. November 2001 im „Börsenblatt des Deutschen Buchhandels“ damals als verbindlich angekündigte Formulierungen präsentiert habe.

Offensichtlich hätten, beklagte der BDZV-Präsident, getroffene Verabredungen für diese Regierung keinen Wert. Moniert wird ferner, dass nach den neugefassten Formulierungshilfen abstrakte Honorartabellen auch für den möglichen Fall eines künftigen Bestsellers erstellt werden sollen. Hier walte die Besessenheit eines Ministeriums, das alles und jedes bis ins kleinste im Voraus regeln wolle und damit Innovationsanstrengungen und risikobehaftetes wirtschaftliches Handeln schon im Keim ersticke.

Im Übrigen halte, kritisierte Heinen, das Ministerium trotz des massiven Protests der gesamten Kommunikationswirtschaft unbeirrt an seinem Regelungsvorschlag fest, letztlich im Weg der Zwangsschlichtung Tarife für einzelne Unternehmen festzulegen (§ 36). Die Planungssicherheit der Verlage werde gefährdet, wenn das Gesetz in der vorliegenden Form beschlossen werden sollte.

Wenige Tage zuvor hatte BDZV-Präsident Heinen in einem Schreiben an Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin angeregt, die durch ein Gutachten zu „Verfassungsfragen der Reform des Urhebervertragsrechts“ von Bernhard Schlink und Ralf Poscher aufgeworfenen Fragen zu vertiefen. Das Gutachten war im Auftrag der Gewerkschaften Ver.di und Deutscher Journalisten-Verband erstellt und am 9. Januar 2002 in Berlin präsentiert worden. Der BDZV bezeichnete die Ausführungen Schlinks und Poschers als „überhaupt nicht stichhaltig“. So gehe der Versuch, die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Honorartabellen mit Mietspiegeln zu vergleichen, völlig an den Realitäten vorbei. Der Mietspiegel biete lediglich eine Orientierung, wenn es um die Festsetzung von Mieterhöhungen gehe, bekräftigte der BDZV, der eigentliche Abschluss des Mietvertrags stehe unter dem Prinzip der Vertragsfreiheit.

Ferner wiesen die Zeitungsverleger darauf hin, dass die vorgesehenen Regelungen zum Urhebervertragsgesetz gegen die Vertragsfreiheit und Koalitionsfreiheit sowie gegen Europäisches Wettbewerbsrecht verstießen. Aus gutem Grund sei die Festsetzung von Tarifen durch staatliche Stellen im Grundgesetz ausgeschlossen. Dies gelte auch, wenn man Tarife im Urhebervertragsgesetz statt im Tarifvertragsgesetz verankere. Der BDZV wies weiter darauf hin, dass mit einer Umsetzung des Entwurfs die Voraussetzungen geschaffen würden, das europäische Kartellverbot durch Urhebervereinigungen, Werknutzervereinigungen und die einzelnen Werknutzer zu verletzten. Zwar sei es legitim, die Stellung von Urhebern und Künstlern zu stärken, doch dürfe dies nicht mit einer Wettbewerbsbeschränkung einhergehen. Das Kartellverbot richte sich gegen jede kollektive Einflussnahme auf die Preisbildungsfreiheit der Unternehmen.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags wird sich voraussichtlich am 23. und 24. Januar 2002 noch einmal mit dem Gesetzentwurf beschäftigen, bevor es am 25. Januar 2002 durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestags beschlossen werden soll. Vor diesem Hintergrund hat der BDZV ein neues ganzseitig angelegtes Motiv der Gemeinschaftskampagne für ein anderes Urhebervertragsgesetz entwickelt, in dem noch einmal alle Testimonialgeber auftreten. Ihr gemeinsamer Appell: „Bitte stimmen Sie im Bundestag gegen die Novellierung des Urhebervertragsgesetzes. Und für die Zukunft der Literatur, des Films, der Musik, der Werbung und der Zeitungen und Zeitschriften in unserem Land.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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