Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Urhebervertragsgesetz: Gutachten zeigt neues Urhebervertragsrecht ist verfassungskonform

(Bonn/Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben am 9. Januar 2002 ein Gutachten zu verfassungs- und europarechtlichen Fragen der geplanten Novellierung des Urheberrechts vorgestellt. Das von Professor Bernhard Schlink, Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Berlin, und Dr. Ralf Poscher erarbeitete Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die geplante Gesetzesnovelle keinen Verstoß gegen das Grundgesetz und europäisches Recht darstellt, sondern verfassungs- und europarechtliche Vorgaben umsetzt.

So stellt das Gesetz keinen Eingriff in die in Artikel 9.3 GG normierte Koalitionsfreiheit dar. Es schreibt keine tarifvertraglichen oder tarifvertragsähnliche Regelungen vor. Es regelt weder Dienstleistungen im allgemeinen, noch Arbeitsverhältnisse im besonderen: „Es stellt ja auch niemand die Rechtmäßigkeit eines Mietspiegels in Frage, der eine angemessene Miethöhe definiert und um etwas anderes geht es ja auch in dem geplanten Gesetz letzten Endes nicht“, erläuterte Schlink.

Er führte weiterhin aus, dass unter anderem die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft den EU-Ländern vorgegeben habe, angemessene Vergütungen für Urheber im nationalen Recht abzusichern.

Auch das von Verwerterseite vorgetragene Argument, das geplante Gesetz verstoße gegen die Vertragsfreiheit, sei nicht tragfähig. „Die gesetzliche Regelung ist erforderlich und verhältnismäßig. Zudem ist es ein integraler Bestandteil der Rechtsordnung, dass Verträge von den Gerichten überprüft werden können. Nichts anderes sieht das Gesetz jetzt auch für Urheberverträge vor“, sagte Schlink.

„Das Gutachten von Schlink und Poscher macht deutlich, dass auch große Kampagnen der Verwerter nichts an der Rechtmäßigkeit und der rechtlichen Notwendigkeit der Novellierung des Urheberrechts ändern“, sagte Benno H.Pöppelmann, Justiziar des DJV. Es gebe keinen anderen Weg, eine angemessene Vergütung für die Arbeit von Urhebern und bildenden Künstlern sicherzustellen, so auch Wolfgang Schimmel, Jurist bei ver.di.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Bennauerstr. 60 53115 Bonn Telefon: 0228/201720 Telefax: 0228/2017233

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