Pressemitteilung | Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

Urheberrechtsnovelle gegen kreative Menschen muss verhindert werden / GEMA und ver.di fordern Bundesrat zur Korrektur des urheberfeindlichen Gesetzesentwurfs auf

(München) – Wenige Tage bevor der Regierungsentwurf des „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (Korb 2) am 19. Mai im Bundesrat beraten wird, haben die Musikautorengesellschaft GEMA und die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft ver.di noch einmal eindringlich die Vertreter der Länder dazu aufgerufen, die urheberfeindlichen Regelungen des Entwurfs zurückzuweisen. Bei ihrem gemeinsamen Treffen in Berlin unterstrichen die Vertreter von GEMA und ver.di ihre Erwartung, dass der Bundesrat den Musikautoren und Kulturschaffenden in Deutschland zu ihrem Recht verhilft und sich gegen eine Aushöhlung des bewährten Urheberschutzes in Deutschland ausspricht. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen, insbesondere im Bereich der Vergütungen für die private Vervielfältigung, würden zu einer massiven Einkommenseinbuße für alle Urheber führen.

GEMA-Vorstandssprecher Prof. Dr. Jürgen Becker: „Es ist ein falsches politisches Signal, wenn in Deutschland die Einkommenssituation gerade derjenigen gefährdet wird, die mit ihrer kreativen Kraft die Grundlage für unsere Musikkultur und Musikwirtschaft bilden. Nach jüngsten Berechnungen wird sich das bisherige Gesamtaufkommen im Bereich der privaten Vervielfältigung allein aufgrund der zu erwartenden Rückgänge des Geräteaufkommens von EUR 54,3 Mio. um 32 % – also um nahezu ein Drittel – reduzieren. Hinzukommen die zu erwartenden erheblichen Rückgänge des Aufkommens für Speichermedien.“

Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender von ver.di: „Der Raubzug gegen Kreative muss gestoppt werden. Die Geräteindustrie soll den Reibach machen, während die Vergütung für die Kreativen, ohne deren Inhalte viele Geräte unverkaufbar wären, in den Keller rutscht. Dies spricht dem Koalitionsvertrag Hohn, in dem die Kreativität und der Erfindungsreichtum der Menschen als Deutschlands Kapital für die Zukunft bezeichnet wird.“

GEMA und ver.di weisen vor allem die folgenden Punkte der geplanten Neuregelungen im Bereich der Vergütungen für die private Vervielfältigung zurück:

1. Die Summe der Vergütungsansprüche aller Berechtigten für einen Gerätetyp soll künftig 5 Prozent des Verkaufspreises nicht übersteigen.

2. Die Vergütungen sollen künftig nicht mehr durch den Gesetzgeber, sondern durch die Verwertungsgesellschaften sowie die Hersteller von Geräten und Speichermedien selbst festgelegt werden.

3. Bei der Bestimmung der Vergütungshöhe soll es künftig darauf ankommen, ob die Vergütung die Hersteller von Geräten und Speichermedien unzumutbar beeinträchtigt.

4. Ein Anspruch auf Vergütung soll nur für jene Geräte und Speichermedien bestehen, die „in nennenswertem Umfang“ zur Vervielfältigung genutzt werden. Bei einer Nutzung unter 10 Prozent soll das entsprechende Gerät oder Speichermedium vergütungsfrei bleiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) Pressestelle Rosenheimer Str. 11, 81667 München Telefon: (089) 48003-00, Telefax: (089) 48003-969

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