Pressemitteilung | Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

Urheberrechtsnovelle darf Musikautoren nicht schaden / GEMA und Deutscher Musikrat gemeinsam gegen Enteignung musikalisch kreativer Menschen

(München) - Die in der GEMA zusammengeschlossenen Komponisten, Textautoren und Musikverleger wehren sich mit Nachdruck gegen den Regierungsentwurf des „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (Korb 2). Die in dem Entwurf vorgesehenen Regelungen, insbesondere im Bereich der Vergütungen für die private Vervielfältigung, würden zu einer massiven Einkommenseinbuße für Musikautoren in Deutschland führen. Der Deutsche Musikrat, weltweit größter Musikdachverband, unterstützt die Komponisten und Textautoren der GEMA im Kampf gegen die Gesetzesnovelle und fordert alle politisch Verantwortlichen dazu auf, die urheberfeindlichen Regelungen des Entwurfs zu verhindern.
Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrats, sagte bei der Tagung „Musikvermittlung“ in Wildbad Kreuth: „Die acht Millionen Mitglieder des Deutschen Musikrats wissen, dass die musikkulturelle Vielfalt in Deutschland davon abhängig ist, dass die Nutzung von musikalischer Kreativität gerecht vergütet wird und die Musikautoren einen angemessenen Lohn erhalten. In einer globalisierten Gesellschaft entscheidet die Kreativität der Menschen über die wirtschaftliche und kulturelle Prosperität eines Staates. Es ist ein falsches politisches Signal, wenn in Deutschland die Einkommenssituation gerade derjenigen gefährdet wird, die mit ihrer kreativen Kraft die Grundlage für unsere Musikkultur und Musikwirtschaft bilden.“

Die GEMA weist vor allem die folgenden Punkte der geplanten Neuregelungen im Bereich der Vergütungen für die private Vervielfältigung zurück:
1. Die Summe der Vergütungsansprüche aller Berechtigten für einen Gerätetyp soll künftig 5 Prozent des Verkaufspreises nicht übersteigen.
2. Die Vergütungen sollen künftig nicht mehr durch den Gesetzgeber, sondern durch die Verwertungsgesellschaften sowie die Hersteller von Geräten und Speichermedien selbst festgelegt werden.
3. Bei der Bestimmung der Vergütungshöhe soll es künftig darauf ankommen, ob die Vergütung die Hersteller von Geräten und Speichermedien unzumutbar beeinträchtigt.

GEMA-Vorstandssprecher Prof. Dr. Jürgen Becker: „Das bisherige Gesamtaufkommen der Zentralstelle für private Vervielfältigung (ZPÜ) wird sich allein aufgrund der zu erwartenden Rückgänge des Geräteaufkommens von 54,3 Millionen Euro um 32 Prozent - also um ein Drittel – reduzieren. Hinzukommen die zu erwartenden erheblichen Rückgänge des Aufkommens für Speichermedien. Mit den geplanten Neuregelungen betreibt die Bundesregierung im Bereich der privaten Vervielfältigung eine Aushöhlung des bewährten Urheberschutzes. Die Bundesregierung scheint den Lobbyisten der Herstellerindustrie mehr Gehör zu schenken als den Urhebern.“

Quelle und Kontaktadresse:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) Pressestelle Rosenheimer Str. 11, 81667 München Telefon: (089) 48003-00, Telefax: (089) 48003-969

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