Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Urheberrecht in der Informationsgesellschaft: Kulturrat begrüßt Gesetzesinitiative der Bundesregierung

(Berlin) - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat am 19. April seine Positionen zu dem aktuellen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung "Gesetz zur Regelung des Urheberrechtes in der Informationsgesellschaft" verabschiedet. Am 22. April findet im Bundesministerium der Justiz eine Anhörung zum Referentenentwurf der Bundesregierung statt.

In der Stellungnahme begrüßt der Deutsche Kulturrat, dass die Bundesregierung die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlamentes nun zügig und termingerecht in deutsches Recht umsetzen will. Der Referentenentwurf berücksichtigt aus Sicht des Deutschen Kulturrates eine Reihe von wesentlichen Anliegen der Künstlerinnen und Künstler, der Kulturwirtschaft, der Kultureinrichtungen und der Verbraucherinnen und Verbraucher. Allerdings hätten wir uns gefreut, wenn sich der Referentenentwurf nicht nur auf die Umsetzung der EU-Richtlinie beschränkt, sondern längst fällige und zugesagte Änderungen mit aufgenommen hätte.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt besonders, dass im Rahmen der zugelassenen Ausnahmen vom so genannten "exklusiven Vervielfältigungsrecht" analoge und digitale Vervielfältigungen gleich behandelt werden. Außerdem wird sichergestellt, dass auch in der Zukunft Verbraucherinnen und Verbraucher im gesetzlichen Rahmen jederzeit urheberrechtlich geschützte Werke für private Zwecke kopieren dürfen. Und Künstlerinnen und Künstler werden auch weiterhin dafür die ihnen zustehenden Tantiemen erhalten. Neben technikbasierten individuellen Abrechnungssystemen wird die kollektive Vergütung ihre Bedeutung behalten.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute zu dem Gesetzesvorschlag des Bundesregierung: "Die Bundesregierung schützt mit ihrem Vorschlag die Interessen der Künstler und der Verbraucher gleichermaßen. Selbstverständlich dürfen auch in der Zukunft private Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken angefertigt werden und ebenso selbstverständlich werden in der Zukunft die Urheber dafür über das bewährte kollektive Abrechnungssystem in Deutschland die ihnen dafür zustehenden Tantiemen erhalten. Einige Industrievertreter, die glauben, dass mit den Handel von der analogen in die digitale Welt automatisch eine Schwächung der Rechte der Künstler und Verbraucher einhergehen müsse, schauen in die Röhre. Das ist gut so."

Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Regelung des Urheberrechtes in der Informationsgesellschaft" finden sie unter: http://www.kulturrat.de/aktuell/Stellungnahmen/urheberrecht-infogesellschaft

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat Weberstr. 59 a 53113 Bonn Telefon: 0228/201350 Telefax: 0228/2013521

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