Urheberrecht: Das Urheberrecht schützen und behutsam fortentwickeln
(Berlin) - Zum Welttag des geistigen Eigentums, am 27. April, appelliert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an den Bundestag und die Bundesregierung, das geltende Urheberrecht in seinem erreichten Bestand zu erhalten und behutsam fortzuentwickeln.
"Das tradierte kontinentaleuropäische Urheberrecht hat sich lange Zeit bewährt. Es bietet ein ausgewogenes System von Rechten und Schranken sowie ein eingespieltes Vergütungssystem unter Einschaltung der Verwertungsgesellschaften", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Dies gewährleiste effektiven Schutz der schöpferisch Tätigen und zugleich Zugang zu geschützten Werken und Darbietungen zu angemessenen Bedingungen.
Im Zusammenhang mit der Einführung technischer Zugriffschutzsysteme (z. B. einfache Kopierschutzmechanismen bis hin zu komplexen Digital Rights Management Systemen - DRM) könnte sich die Balance aber deutlich verschieben. Aus Sicht der Nutzer gebe es berechtigte Befürchtungen, dass mit solchen Verfahren die bisher mögliche Nutzung eingeschränkt werden, den Informationszugang erschweren oder unerwünschte Kontrollstrukturen schaffen könnten. Urheber und ausübende Künstler seien darauf angewiesen, ein möglichst breites Publikum zu erreichen. Das ließe sich aber schlecht mit Geschäftsmodelle der Verwerterunternehmen vereinbaren, die den Käufer zu sehr einengen.
Es sei unangebracht, die über Jahrzehnte gewachsenen Vergütungssysteme - etwa für private Kopien - in Frage zu stellen, nur weil Rechteverwaltungssysteme verfügbar sein sollen, die eine gezielte und detaillierte Abrechnung erlauben. Selbst wenn diese Systeme funktionierten, gewährleisteten sie doch eines nicht: Dass den schöpferisch Tätigen die Vergütungen auch wirklich zufließen. Genau das stelle aber die Abrechnung über Verwertungsgesellschaften sicher. Es bleibe abzuwarten, ob sich technische Systeme wie DRM als vergleichbar leistungsfähig erweisen. Erst auf der Grundlage praktischer Erfahrungen seien Modifikationen am Urheberrecht vertretbar.
Wer eine "Wissensallmende" fordere, solle nicht das geltende Urheberrecht in Frage stellen, das den freien Zugang zu Informationen - etwa in Bibliotheken - gewährleiste, sondern seine Kritik auf die neuartigen technischen Zugangssperren richten. Ob solche Techniken, die das Urheberrecht nur absichern hilft, sich durchsetzen lassen, hänge auch davon ab, dass die Verbraucher sie akzeptieren.
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