Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Urheberrecht: Annehmbares Gesetz mit Schönheitsfehlern

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisieren scharf, dass Entscheidungen im Bundestag mittlerweile von Medienunternehmen mit Anzeigenkampagnen ferngesteuert werden können. „Wer die Macht oder das Geld hat, großformatige Zeitungsanzeigen zu schalten, setzt sich durch. Es entsteht der Eindruck der Erpressbarkeit“, merkte der DJV- Vorsitzende Rolf Lautenbach nach der Beschlussfassung zum Urhebervertragsrecht im Deutschen Bundestag am 25. Januar an.

Es sei deutlich geworden, dass die Politik, insbesondere auf Betreiben der Ministerpräsidenten aus NRW und Niedersachsen aber auch einiger Abgeordneter der Grünen, angesichts der PR- Aktionen der Verwerterunternehmen zurückgewichen sei. Ob das Kalkül aufgehe, sich so Mehrheiten im Hinblick auf die Wahl zu sichern, sei fraglich: „Die Urheber und ausübenden Künstler werden sich merken, wer die Novelle in ihrer ursprünglichen Form hat scheitern lassen. Und gewählt wird im Herbst mit dem Stimmzettel", erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Nies.

Die von der Koalition in den Bundestag eingebrachten Änderungsanträge hätten den Regierungsentwurf in einigen Teilen zur Worthülse gemacht. Von den drei Säulen der ursprünglichen Konzeption habe keine das Gesetzgebungsverfahren unbeschadet überstanden.

Das Recht, aberwitzig lang laufende Verträge wenigstens nach dreißig Jahren zu kündigen, sei bereits im Regierungsentwurf nicht mehr aufgetaucht. Der gesetzliche Anspruch auf eine angemessene Vergütung sei auf einen schwerer durchsetzbaren Anspruch auf Vertragsänderung zurückgestutzt worden.

Im Gesetz sei nun auch noch die Möglichkeit, Branchenstandards durch gemeinsame Vergütungsregeln zu schaffen, sehr stark eingeschränkt worden: Es soll im Streitfall keine verbindliche Entscheidung mehr geben, sondern nur einen „Einigungsvorschlag", dem binnen drei Monaten mit einem Formschreiben widersprochen werden kann. Die Kosten dieser „wenig hilfreichen Prozedur" werden nach dem Willen des Bundestages überdies in aller Regel die Urheberverbände zu tragen haben, kritisierten Lautenbach und Nies.

Die Gewerkschaften begrüßten in Berlin die Ankündigungen von Dr. Antje Vollmer (Bündnis 90/Die Grünen) und Dr. Eckhardt Barthel (SPD), ein wachsames Auge auf die zukünftige Entwicklung des Gesetzes, insbesondere des Schlichtungsverfahrens zu haben. Vollmer hatte eine erneute Tätigkeit des Gesetzgebers versprochen, wenn die freiwilligen Vereinbarungen nicht funktionieren.

Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Nies äußerte seinen Unmut darüber, wie leicht sich Parlamentsmehrheiten von Kapitalmehrheiten in den Medien einschüchtern lassen. „Gerade die Herrschaften, die gerne von einem Reformstau reden, haben vorgeführt, wie sie eine Reform verhindern, die den kreativ Arbeitenden nichts weiter sichern sollte als das Recht auf angemessene Bezahlung.”

In ihrer gemeinsamen Bewertung zeigten sich die Gewerkschaften einig, dass das neue Gesetz trotz aller Kritik auch deutliche Verbesserungen gebracht hat. Trotz der Verschlechterung gegenüber dem Regierungsentwurf sei es beispielsweise zu begrüßen, dass die Urheber zukünftig einen Anspruch auf Korrektur des Vertrages haben, wenn sie nicht angemessen vergütet werden. Selbst wenn einem Schlichtungsspruch von der Verwerterseite widersprochen werden sollte, sei dieser in einem sich anschließenden Gerichtsverfahren von großer Bedeutung. DJV und ver.di forderten darüber hinaus die Verwerterseite auf, im Rahmen des Zulässigen unverzüglich in Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregelungen einzutreten.

Einheitlich anerkannt wurden die Bemühungen der Bundesjustizministerin in diesem Verfahren. „Frau Däubler- Gmelin hat gute Arbeit geleistet und ordentlich gekämpft. Das verdient Anerkennung, auch wenn wir nicht immer einer Meinung waren“, so der DJV-Vorsitzende Lautenbach.

Quelle und Kontaktadresse:
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