Pressemitteilung | Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI)

Urheberrecht: 14 Organisationen der Buch-, Musik- und Filmbranche unterbreiten Vorschläge

(Hamburg) - Das Urheberrechtsgesetz muss rasch an die Herausforderungen der Informationsgesellschaft angepasst werden. Insbesondere ist eine Klarstellung für die Rechtssituation in Bezug auf neue technologische Entwicklungen, u.a. im Internet, erforderlich. Dies ist die Botschaft von 14 Urheberrechtsorganisationen, die eine gemeinsame Stellungnahme zur Novellierung des Urheberrechts vorgelegt haben.

Erstmals haben sich hier ganz unterschiedliche Organisationen zu einem Forum der Rechteinhaber zusammengefunden, um ihre gemeinsamen Anliegen für die kommende Gesetzesnovelle vorzutragen. Dies sind als Verbände der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft, die Deutsche Landesgruppe der IFPI, der Deutsche Musikverleger-Verband, der VdS Bildungsmedien sowie die in der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, GÜFA, GWFF, VFF und VGF.

Das Urheberrecht muss novelliert werden, weil die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft bis Ende 2002 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Die hier vorgelegte gemeinsame Stellungnahme der Organisationen hat folgende Schwerpunkte:

1. Längst haben sich neue Online-Vertriebswege für geschützte Inhalte entwickelt (z.B. Music oder Video on Demand), denen auch das Urheberrecht Rechnung tragen muss. Hier muss umgehend das neue "Recht der Zugänglichmachung" ("Making Available Right") ausdrücklich im deutschen Urheberrechtsgesetz verankert werden.

2. Die EU-Richtlinie legt eine umfassende Neubewertung der Regelungen der Vervielfältigung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch ("Privatkopie") nahe. "Das Schützbare schützen, das nicht Schützbare vergüten" - auf diesen einfachen Nenner lässt sich die Position der gemeinsamen Stellungnahme bringen.

- Für den heute dominierenden, technisch nicht kontrollierbaren Bereich und den Bereich der zugelassenen Privatkopie sollte es bei der bisherigen Praxis einer Pauschalvergütung bleiben.

- Angesichts der in den letzen Jahren deutlich gewordenen Missbrauchsmöglichkeiten soll allerdings der Kreis der zulässigen Nutzungen eingeschränkt werden. Kopiervorrichtungen sind allgegenwärtig. Es besteht längst kein Grund mehr, eine Vervielfältigung durch Dritte zuzulassen, zumal sich in den letzten Jahren sowohl im physischen Bereich wie im Internet Kopiernetzwerke gebildet haben, die sich auf dieses Privileg berufen, und dabei zu einer vom Gesetzgeber nie beabsichtigten Massennutzung ausgeartet sind.

- Im neuen Gesetz soll ferner klargestellt werden, dass Kopien von illegalen Quellen niemals rechtmäßige Privatkopien sein können. Hier geht es um die Durchsetzung des bereits dem gültigen Gesetz zugrunde liegenden Gedankens, dass das Produkt einer unerlaubten Handlung nicht legalisiert werden kann. Die Justizministerin hat sich selbst bereits in diesem Sinne geäußert.

3. Ein weiterer Schwerpunkt muss auf dem Schutz technischer Systeme gegen Umgehung und den Vorschriften zur Rechtsdurchsetzung liegen. Künftig soll die Umgehung von Kopierschutzsystemen untersagt werden. Die betroffenen Rechteinhaber müssen in ihren Bemühungen geschützt werden, sich durch Inanspruchnahme entsprechender Sicherungssysteme selbst zu schützen.

Die gemeinsame Stellungnahme des Forums der Rechteinhaber ist inzwischen an das Bundesjustizministerium übermittelt worden.

Der Wortlaut der Stellungnahme einschließlich der konkreten Formulierungen sowie ein erläuternder Text können auf den

Internetseiten der beteiligten Organisationen eingesehen oder dort abgefordert werden.

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Dr. Christian Sprang, Justiziar: 069 / 1306313) www.boersenverein.de
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.
Dr. Hartmut Spiesecke: 040 / 589 74 70 www.ifpi.de
Deutscher Musikverleger-Verband e.V.
Dr. Heinz Stroh: 0228 / 539 700 www.dmv-online.com
IFPI International Federation of the Phonographic Industry - Deutsche Landesgruppe e.V.
Dr. Hartmut Spiesecke: 040 / 589 74 70 www.ifpi.de
VdS Bildungsmedien e.V.
Andreas Baer: 069/70 30 75 www.vds-bildungsmedien.de
ZPÜ Zentralstelle für private Überspielungsrechte
vertritt die folgenden Verwertungsgesellschaften:
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Dr. Hans-Herwig Geyer: 089 / 48003-420 www.gema.de
GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrung von Filmaufführungsrechten www.guefa.de
GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten www.gvl.de
GWFF Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten www.gwff.de
VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten
Prof. Dr. Johannes Kreile: 089 / 286 28 382 www.vffvg.de
VG Bild-Kunst www.bildkunst.de
VGF Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken www.vffvg.de
VG Wort www.vgwort.de

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V. Grelckstr. 36 22529 Hamburg Telefon: 040/5897470 Telefax: 040/58974747

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