Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Unwetterschäden: Tipps für den Ernstfall

(München) - Unter den Wetterkapriolen der vergangenen Tage hatten auch zahlreiche Autobesitzer zu leiden. Sei es, dass sie mit ihrem Fahrzeug regelrecht in den Fluten versunken sind, sei es, dass das geparkte Fahrzeug von den Wassermassen beschädigt wurde. Der ADAC gibt Tipps für den Ernstfall.
Keinesfalls sollte man mit Schwung durch tiefes Wasser fahren.

Wasseransammlungen, die höchstens bis zur Unterkante der Stoßfänger reichen, kann man mit Schrittgeschwindigkeit durchfahren. Bei schnellerer Fahrt oder tieferem Wasser riskiert man, dass Spritzwasser in den Ansaugbereich des Motors gelangt, was fast immer kapitale Motorschäden zur Folge hat. Vor überfluteten Unterführungen oder Straßenabschnitten, bei denen man die Wassertiefe nicht mehr abschätzen kann, sollte man unbedingt anhalten, wenden und nach einem Umweg suchen. Besonders kritisch sind Stellen, bei denen nicht nur Wasser, sondern auch Schlamm und Geröll über die Fahrbahn fließen. Hier kann der Untergrund so glatt sein, dass schon eine leichte Strömung ausreicht, das Fahrzeug von der Straße zu spülen. Ist man doch versehentlich in einen stark überfluteten Straßenabschnitt eingefahren, sollte man versuchen im Rückwärtsgang den Bereich zu verlassen. Ist der Motor abgestorben, Warnblinkanlage einschalten und sich und die Insassen in Sicherheit bringen.

Wird das Auto auf dem Parkplatz vom Hochwasser überrascht, sollte man es möglichst schnell aus dem Gefahrenbereich abschleppen lassen. Ist dies aufgrund der Wassertiefe nicht mehr möglich, hilft nur, auf einen Rückgang der Flut zu warten. Auch hier gilt: Keinesfalls den Motor starten, wenn das Wasser höher als bis zu den Stoßfängern stand. Nur ein Fachmann kann das Auto richtig trocken legen. Ist es bis zur Scheibenunterkante dem Wasser ausgesetzt gewesen, übersteigen die Reparaturkosten meist den Wert des Fahrzeugs. Elektronische Bauteile, aber auch Radlager, Lenkgetriebe, oder Antriebswellen sind zwar Spritzwasser geschützt, ein regelrechtes Bad überstehen sie aber meist nicht unbeschadet.

Auch wenn nur der Innenraum nass geworden ist, zum Beispiel weil durch Hagelschlag Front- oder Heckscheibe zerstört wurden, muss der Fachmann ran. Sitze und Bodenteppiche müssen ausgebaut, Kurzschlussnester in Stellmotoren von Scheibenhebern, Sitzverstellung und Rückspiegeln beseitigt werden. Auch Gurtautomat und Gurtstraffer können Schaden genommen haben.

Bei der Frage, wer für Schäden aufkommt, gibt es eine einfache Faustregel: "Kommt das Wasser zum Auto", zahlt die Kaskoversicherung, kommt das "Auto zum Wasser" hat man meist Pech gehabt.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8 81373 München Telefon: 089/76760 Telefax: 089/76762500

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