Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

Unterschiede zwischen Personalberatung und Arbeitsvermittlung müssen trotz der Streichungen im Sozialgesetzbuch deutlich bleiben

(Bonn) - Nach Ansicht der im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. organisierten Personalberatungen darf der am 22. März 2002 im Bundesrat zur Abstimmung stehende und zu begrüßende Wegfall des § 291 ff. des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) nicht dazu führen, die Grenzen zwischen Personalberatung und Arbeitsvermittlung völlig zu verwischen. Die besonderen Kennzeichen und Unterschiede der beiden Dienstleistungen müssten weiterhin deutlich bleiben. "Dazu muss die Arbeitsweise von Personalberatern und Arbeitsvermittlern zukünftig mehr denn je an konkrete Qualitätsstandards geknüpft und für jedermann nachvollziehbar gemacht werden. Die seit langem bestehenden und bei den Kunden akzeptierten BDU-Berufsgrundsätze, die Grundlage für die Tätigkeit aller im Verband organisierten Personalberatungsgesellschaften sind, bieten eine entsprechende Vorlage", fordert BDU-Vizepräsident Dr. Joachim Staude. Bislang hatte der Gesetzgeber in § 291 SGB III den Unterschied zwischen der erlaubnispflichtigen Arbeitsvermittlung und der Personalberatung als erlaubnisfreie Personalvermittlung gesetzlich geregelt.

Personalberater würden im Gegensatz zu einer reinen Vermittlertätigkeit ausschließlich im Auftrag des Kundenunternehmens aktiv, so dass von vorne herein ein Interessenskonflikt vermieden werden könne. Dies schließe auch eine Honorarzahlung durch die Kandidaten aus. "Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die umfassende Beratung von Unternehmen, um so die Einstellung des optimalen Kandidaten zu gewährleisten", formuliert der Vorsitzende des BDU-Fachverbandes Personalberatung, Dr. Wolfgang Lichius, einen der entscheidenden Unterschiede zur rein quantitativ orientierten Arbeitsvermittlung. Diese Beratungsleistung sei nur auf der Basis genauer Markt- und Branchenkenntnisse sowie dem zielgerichteten Einsatz der zur Verfügung stehenden Methoden der Personalsuche und -auswahl zu leisten. Weiterhin werde der Personalberater nur im Exklusivauftrag des Kundenunternehmens tätig. Nicht zuletzt aus diesen Gründen würden BDU-Personalberater überwiegend erfolgsabhängige Honorare ablehnen, da viele Vorleistungen und der begleitende Beratungsaufwand auch vergütet werden müssten, so Lichius. Insofern gleiche die Arbeit des Personalberaters der anderer Freiberufler, wie etwa Anwälten oder Steuerberatern.

Weiterhin bedienten Personalberater und Arbeitsvermittler völlig unterschiedliche Zielgruppen. "Die Fokussierung in der Personalberatung liegt eindeutig auf der Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften, während die Arbeitsvermittler überwiegend in unteren Unternehmenshierarchien vermitteln", resümiert Lichius abschließend.

Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur Zeit rund 16.000 Unternehmensberater und Personalberater organisiert, die sich auf über 540 Management-, IT- und Personalberatungsfirmen verteilen. Die Mitgliedsunternehmen erzielten 2001 einen Gesamtumsatz von ca. 3,3 Milliarden Euro (2000: 3 Milliarden Euro).

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Zitelmannstr. 22 53113 Bonn Telefon: 0228/9161-0 Telefax: 0228/9161-26

NEWS TEILEN: