Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

„Unterrichtung im Gaststättengewerbe“ neu aufgelegt / DIHT-Broschüre auf aktuellem Stand

(Berlin) - Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) hat seine Broschüre „Unterrichtung im Gaststättengewerbe“ stark überarbeitet und erweitert. Die jetzt vorliegende 20. Auflage berücksichtigt aktuelle Entwicklungen wie etwa BSE.

Denn wer eine Gaststätte betreiben will, muss unter anderem nachweisen, dass er beziehungsweise sein Stellvertreter über die Grundzüge der relevanten lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann.

Die DIHT-Broschüre enthält auf 168 Seiten die von den Industrie- und Handelskammern erarbeiteten Merksätze über die Grundzüge der wichtigsten lebensmittelrechtlichen Vorschriften, die beim Betrieb einer Schank- oder Speisewirtschaft zu beachten sind. Dabei wurden in der aktualisierten Version Themen wie Infektionsschutzgesetz oder die BSE-Problematik berücksichtigt.

Die Gesetzes– und Verordnungstexte zur Lebensmittelhygiene und zum Jugendschutz sind nun in die Broschüre integriert, die landesrechtlichen Bestimmungen finden Sie für jedes Bundesland zusammengefasst als ein Heft in der Broschüre eingelegt.

„Unterrichtung im Gaststättengewerbe“ kostet elf Euro (21,51 Mark) und kann bestellt werden beim DIHT-Publikationenservice unter der Faxnummer (02 28) 1 04-16 26 oder per Mausklick auf der DIHT-Website.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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